27 Feb, 2025
Ein Strafverfahren kann für den Betroffenen eine belastende Erfahrung sein. Um Ihnen den Ablauf eines solchen Verfahrens verständlich zu machen, möchte ich Ihnen einen detaillierten Überblick über die einzelnen Schritte, beginnend mit der Ermittlung bis hin zur Hauptverhandlung, geben.
Ermittlungsverfahren
Der Beginn eines Strafverfahrens ist in der Regel das Ermittlungsverfahren. Es wird entweder von der Staatsanwaltschaft oder von der Polizei eingeleitet, wenn der Verdacht besteht, dass eine strafbare Handlung gesetzt wurde. Zu diesem Zeitpunkt kann die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob die Ermittlungen aufgenommen werden oder nicht. In dieser Phase können Sie als Beschuldigter bereits mit Maßnahmen konfrontiert werden, wie etwa einer Hausdurchsuchung oder der Beschlagnahme von Beweismitteln.
Die Staatsanwaltschaft führt die Ermittlungen durch, sammelt Beweise, vernimmt Zeugen und kann auch Sie als Beschuldigten vernehmen. Zu beachten ist, dass Sie im Ermittlungsverfahren das Recht haben, einen Anwalt zu konsultieren und sich nicht selbst belasten zu müssen. Weiters können Sie bereits in diesem Stadium des Verfahrens aktiv in das Verfahren eingreifen und beispielsweise Beweisanträge stellen.
Anklageerhebung
Kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass ausreichend Beweise für eine Straftat vorliegen, erhebt sie Anklage vor dem zuständigen Gericht. Die Anklageschrift (oder der Strafantrag) enthält die konkreten Vorwürfe und die rechtlichen Grundlagen der Anklage. In der Regel erhalten Sie erhalten eine Kopie der Anklageschrift und werden zur Hauptverhandlung geladen.
Hauptverhandlung
Die Hauptverhandlung ist der zentrale Bestandteil eines Strafverfahrens. Sie findet vor dem zuständigen Gericht statt, das je nach Schwere der Straftat entweder ein Einzelrichter, ein Schöffengericht oder ein Geschworenengericht sein kann. Der Ablauf einer Strafverhandlung lässt sich wie folgt zusammenfassen:
1. Personalien
Zuerst werden die Personalien des Angeklagten aufgenommen.
2. Anklagevortrag
Die Staatsanwaltschaft trägt die Anklage oder den Strafantrag vor und führt aus, was dem Angeklagten vorgeworfen wird.
3. Gegenäußerung des Verteidigers
Der Verteidiger erklärt, ob sich der Angeklagte „schuldig“ oder „nicht schuldig“ bekennt. Er stellt den Sachverhalt aus Sicht des Angeklagten dar.
4. Vernehmung des Angeklagten
Der Angeklagte kann sich zur Sache äußern und eine zusammenhängende Erklärung abgeben oder Schweigen.
5. Beweisaufnahme
Zeugen werden befragt, Sachverständige gehört und Dokumente oder Tatortfotos präsentiert.
6. Plädoyers und Urteilsverkündung
Nach den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung zieht sich das Gericht zurück, um das Urteil zu fällen. Anschließend wird das Urteil verkündet.
Rechtsmittel
Gegen ein Urteil der ersten Instanz können Sie als Angeklagter Rechtsmittel einlegen. Ob dies sinnvoll ist, sollten Sie nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt entscheiden.
Fazit
Der Ablauf eines Strafverfahrens kann komplex und nervenaufreibend sein. Es ist daher ratsam, sich bereits im frühen Stadium eines Verfahrens rechtlichen Beistand zu suchen, um Ihre Rechte zu wahren und einen fairen Verlauf des Verfahrens zu gewährleisten. Als Ihre Rechtsanwältin begleite ich Sie durch alle Phasen des Verfahrens und sorge für eine kompetente Verteidigung.
Bei weiteren Fragen oder falls Sie Unterstützung in einem Strafverfahren benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.