2 Mrz, 2025
Wie dieses Verfahren abläuft, und warum anwaltliche Beratung trotz Einigkeit unverzichtbar ist.
Die einvernehmliche Scheidung ist die schnellste und kostengünstigste Möglichkeit, eine Ehe in Österreich zu scheiden. Sie setzt voraus, dass beide Ehepartner sich einig sind – sowohl über das Ende der Ehe als auch über wesentliche Folgen der Ehescheidung. In diesem Beitrag erkläre ich den Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung, gebe praktische Tipps und erläutere, warum eine anwaltliche Beratung unverzichtbar ist.
Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung
- Zerrüttung der Ehe: Beide Partner müssen bestätigen, dass die Ehe unheilbar zerrüttet ist und keine Wiederherstellung möglich ist.
- Zerrüttung seit mindestens sechs Monaten: Es ist gesetzliche vorgeschrieben, dass die eheliche Gemeinschaft bereits seit sechs Monaten aufgehoben sein muss, bevor der Antrag auf einvernehmliche Scheidung gestellt werden kann.
- Einvernehmen über die Scheidungsfolgen: Damit die Ehe einvernehmlich geschieden werden kann, ist es notwendig, dass zwischen den Ehepartnern Einvernehmen über folgende Punkte herrscht:
- Vermögensaufteilung: Ehewohnung, Ausgleichszahlung, Kredite, Vermögen
- Eheliche Kinder: Obsorge, Wohnsitz, Unterhalt, Kontaktrecht
- Unterhalt für Ehepartner
- Elternberatung nach § 95 AußStrG: Wenn der Ehe minderjährige Kinder entstammen, müssen beide Elternteile (gemeinsam oder getrennt) eine Elternberatung über die Scheidungsfolgen absolvieren und dem Gericht eine Bestätigung darüber vorlegen.
Ablauf der einvernehmlichen Scheidung
- Vorbereitung der Scheidungsfolgenvereinbarung: Im besten Fall wurde bereits eine schriftliche Scheidungsfolgenvereinbarung formuliert, die dem Gericht vorgelegt werden kann.
- Einreichung des Scheidungsantrags: Der Antrag auf einvernehmliche Scheidung wird beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht.
- Gerichtstermin
Das Gericht lädt beide Parteien zu einem Termin. Hier wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die einvernehmliche Scheidung gegeben sind. Wird dies von beiden Ehepartnern bestätigt und liegen alle Urkunden vor, wird der Beschluss auf Scheidung der Ehe gefällt.
Tipps für eine erfolgreiche einvernehmliche Scheidung
- Offene Kommunikation: Sprechen Sie frühzeitig und ehrlich über Ihre Erwartungen. Klare Absprachen können Konflikte vermeiden.
- Professionelle Unterstützung: Ein Rechtsanwalt kann helfen, faire Lösungen zu erarbeiten, falls es Meinungsverschiedenheiten gibt.
- Realistische Planung: Kalkulieren Sie mögliche finanzielle Belastungen wie Unterhalt oder die Neuanschaffung einer Wohnung ein.
- Ausarbeitung der Scheidungsfolgevereinbarung: Lassen Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung von einem Rechtsanwalt ausarbeiten, um rechtliche und steuerliche Nachteile zu vermeiden
Warum eine Beratung durch eine Rechtsanwältin notwendig ist
- Rechtssicherheit: Ein Anwalt stellt sicher, dass alle Vereinbarungen rechtskonform und eindeutig formuliert sind. Fehler in der Scheidungsfolgenvereinbarung können zu kostspieligen Nachverhandlungen führen.
- Schutz vor Benachteiligung: Ein erfahrener Anwalt hilft, faire Regelungen zu finden, und verhindert, dass eine Partei unbewusst benachteiligt wird. Dies ist insbesondere bei der Frage eines möglichen Unterhaltsverzicht notwendig. Ein Unterhaltsverzicht kann weitreichende sozialrechtliche Konsequenzen haben. Vor Abgabe eines Unterhaltsverzicht empfehle ich immer eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
- Individuelle Lösungen: Jede Scheidung ist einzigartig. Ein Anwalt kann maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten, die den spezifischen Umständen Ihrer Ehe gerecht werden.
- Reibungsloser Ablauf: Der Anwalt kennt die gerichtlichen Verfahren und sorgt dafür, dass die Scheidung schnell und unkompliziert abgewickelt wird.
Fazit
Die einvernehmliche Scheidung ist ein effizienter und vergleichsweise günstiger Weg, eine Ehe zu beenden. Dennoch erfordert sie sorgfältige Vorbereitung und rechtliche Absicherung, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Eine anwaltliche Beratung ist dabei nicht nur hilfreich, sondern oft auch entscheidend, um langfristige Sicherheit zu gewährleisten.
Haben Sie Fragen zur einvernehmlichen Scheidung oder möchten Sie Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung prüfen lassen? Kontaktieren Sie mich – ich stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!