Strittige Scheidung: Verschuldensausspruch ist relevant!

Strittige Scheidung: Verschuldensausspruch ist relevant!

Strittige Scheidung: Verschuldensausspruch ist relevant!

Über die Auswirkungen einer strittigen Scheidung und die Relevanz des Verschuldensausspruchs.

Eine strittige Scheidung kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben, insbesondere wenn vom Gericht ein Verschulden an der Zerrüttung der Ehe ausspricht. In Österreich (eines der letzten Länder in der EU) spielt das Verschulden in mehreren Bereichen eine zentrale Rolle und beeinflusst maßgeblich die Scheidungsfolgen. Dieser Beitrag beleuchtet, welche Aspekte davon betroffen sind und warum die Frage des Verschuldens bei einer strittigen Scheidung so entscheidend ist.

 

1. Unterhaltsansprüche zwischen Ehepartnern

Der Ausspruch eines Verschuldens wirkt sich erheblich auf die Unterhaltsverpflichtungen aus.

 

  • Alleinverschulden:
    Wird einer der Ehepartner für das Scheitern der Ehe allein verantwortlich gemacht (z. B. durch Untreue, Gewalt oder schwere Vernachlässigung der ehelichen Pflichten), so hat dieser in der Regel keinen Anspruch auf Unterhalt. Der nicht schuldige Partner kann jedoch Unterhalt verlangen, wenn er bedürftig ist bzw. wenn sich rechnerisch einer ergibt.

 

  • Überwiegendes Verschulden:
    Liegt ein überwiegendes Verschulden eines Ehepartners vor, kann der andere, weniger schuldige Partner Anspruch auf Unterhalt haben.
  • Gleichteiliges Verschulden:
    Haben beide Partner gleichermaßen zum Scheitern der Ehe beigetragen, besteht kein Anspruch auf Unterhalt. Ausnahme: Ein Partner ist bedürftig und der andere wirtschaftlich leistungsfähig. In diesem Fall kann „Billigkeitsunterhalt“ gewährt werden, unabhängig vom Verschulden.

2. Auswirkungen auf die Vermögensverteilung

Das Verschulden hat keine direkte Auswirkung auf die Vermögensaufteilung. Nach österreichischem Recht wird das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse nach dem Prinzip der „angemessenen Aufteilung“ geteilt, unabhängig davon, wer für das Scheitern der Ehe verantwortlich ist.

Ausnahmen:

  • Vermögen, das durch Verschwendung oder mutwillige Schädigung während der Ehe verloren wurde, kann vom schuldigen Partner nicht in die Aufteilung einbezogen werden.
  • Vermögen, das vor der Ehe eingebracht oder während der Ehe geerbt wurde, bleibt dem jeweiligen Partner zugeordnet.

3. Obsorge und Kontaktrecht für Kinder

Die Obsorge und das Kontaktrecht richten sich stets nach dem Kindeswohl und nicht nach dem Verschulden der Eltern. Das Verschulden hat hier nur dann eine indirekte Relevanz, wenn das Verhalten eines Elternteils das Kindeswohl gefährdet hat.

Beispiele:

  • Ein Elternteil, der Gewalt angewendet oder das Kind psychisch belastet hat, könnte bei der Obsorge benachteiligt werden.

 

  • Ein Elternteil, der eine Affäre hatte, wird hingegen bei der Obsorge nicht benachteiligt, solange das Verhalten keinen direkten Einfluss auf das Kind hatte.

4. Kosten des Verfahrens

In einer strittigen Scheidung trägt in der Regel die unterlegene Partei die Verfahrenskosten. Wenn das Gericht ein überwiegendes oder alleiniges Verschulden feststellt, kann der schuldige Partner dazu verpflichtet werden, die Kosten des anderen Partners zu übernehmen.

      Relevant der anwaltlichen Vertretung bei strittigen Scheidungen

      Da das Verschulden so weitreichende Konsequenzen haben kann, ist eine sorgfältige rechtliche Vertretung in einem strittigen Scheidungsverfahren unerlässlich:

      • Beweisführung:
        Der Anwalt hilft, Beweise für das Verschulden des anderen Ehepartners aufzuzeigen und vorzulegen (z. B. durch Zeugen, Dokumente oder Gutachten).
      • Strategische Verhandlung:
        Ein erfahrener Anwalt kann bei Verhandlungen zwischen den Parteien eine günstige Lösung anstreben, um kostspielige und belastende Prozesse zu vermeiden.
      • Rechtslage klären:
        Ein Anwalt klärt, ob und in welchem Umfang das Verschulden in den einzelnen Bereichen (z. B. Unterhalt) geltend gemacht werden kann.

      Fazit

      Der Ausspruch eines Verschuldens bei einer strittigen Scheidung in Österreich hat erhebliche Auswirkungen, insbesondere auf Unterhaltsansprüche und die Verfahrenskosten. Auch wenn Aspekte wie Vermögensaufteilung und Obsorge vom Verschulden meist unberührt bleiben, kann es in Ausnahmefällen dennoch eine Rolle spielen.

      Eine strittige Scheidung erfordert eine gründliche rechtliche Vorbereitung und strategische Begleitung, um Ihre Rechte zu schützen und faire Scheidungsfolgen zu erreichen.

      Ein Leitfaden zur einvernehmlichen Scheidung

      Ein Leitfaden zur einvernehmlichen Scheidung

      Ein Leitfaden zur einvernehmlichen Scheidung

      Wie dieses Verfahren abläuft, und warum anwaltliche Beratung trotz Einigkeit unverzichtbar ist. 

      Die einvernehmliche Scheidung ist die schnellste und kostengünstigste Möglichkeit, eine Ehe in Österreich zu scheiden. Sie setzt voraus, dass beide Ehepartner sich einig sind – sowohl über das Ende der Ehe als auch über wesentliche Folgen der Ehescheidung. In diesem Beitrag erkläre ich den Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung, gebe praktische Tipps und erläutere, warum eine anwaltliche Beratung unverzichtbar ist.

       

      Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung

      • Zerrüttung der Ehe: Beide Partner müssen bestätigen, dass die Ehe unheilbar zerrüttet ist und keine Wiederherstellung möglich ist.
      • Zerrüttung seit mindestens sechs Monaten: Es ist gesetzliche vorgeschrieben, dass die eheliche Gemeinschaft bereits seit sechs Monaten aufgehoben sein muss, bevor der Antrag auf einvernehmliche Scheidung gestellt werden kann.
      • Einvernehmen über die Scheidungsfolgen: Damit die Ehe einvernehmlich geschieden werden kann, ist es notwendig, dass zwischen den Ehepartnern Einvernehmen über folgende Punkte herrscht:
        • Vermögensaufteilung: Ehewohnung, Ausgleichszahlung, Kredite, Vermögen
        • Eheliche Kinder: Obsorge, Wohnsitz, Unterhalt, Kontaktrecht
        • Unterhalt für Ehepartner
      • Elternberatung nach § 95 AußStrG: Wenn der Ehe minderjährige Kinder entstammen, müssen beide Elternteile (gemeinsam oder getrennt) eine Elternberatung über die Scheidungsfolgen absolvieren und dem Gericht eine Bestätigung darüber vorlegen.

      Ablauf der einvernehmlichen Scheidung

      • Vorbereitung der Scheidungsfolgenvereinbarung: Im besten Fall wurde bereits eine schriftliche Scheidungsfolgenvereinbarung formuliert, die dem Gericht vorgelegt werden kann.
      • Einreichung des Scheidungsantrags: Der Antrag auf einvernehmliche Scheidung wird beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht.
      • Gerichtstermin
        Das Gericht lädt beide Parteien zu einem Termin. Hier wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die einvernehmliche Scheidung gegeben sind. Wird dies von beiden Ehepartnern bestätigt und liegen alle Urkunden vor, wird der Beschluss auf Scheidung der Ehe gefällt.

      Tipps für eine erfolgreiche einvernehmliche Scheidung

      • Offene Kommunikation: Sprechen Sie frühzeitig und ehrlich über Ihre Erwartungen. Klare Absprachen können Konflikte vermeiden.
      • Professionelle Unterstützung: Ein Rechtsanwalt kann helfen, faire Lösungen zu erarbeiten, falls es Meinungsverschiedenheiten gibt.
      • Realistische Planung: Kalkulieren Sie mögliche finanzielle Belastungen wie Unterhalt oder die Neuanschaffung einer Wohnung ein.
      • Ausarbeitung der Scheidungsfolgevereinbarung: Lassen Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung von einem Rechtsanwalt ausarbeiten, um rechtliche und steuerliche Nachteile zu vermeiden

      Warum eine Beratung durch eine Rechtsanwältin notwendig ist

      • Rechtssicherheit: Ein Anwalt stellt sicher, dass alle Vereinbarungen rechtskonform und eindeutig formuliert sind. Fehler in der Scheidungsfolgenvereinbarung können zu kostspieligen Nachverhandlungen führen.
      • Schutz vor Benachteiligung: Ein erfahrener Anwalt hilft, faire Regelungen zu finden, und verhindert, dass eine Partei unbewusst benachteiligt wird. Dies ist insbesondere bei der Frage eines möglichen Unterhaltsverzicht notwendig. Ein Unterhaltsverzicht kann weitreichende sozialrechtliche Konsequenzen haben. Vor Abgabe eines Unterhaltsverzicht empfehle ich immer eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
      • Individuelle Lösungen: Jede Scheidung ist einzigartig. Ein Anwalt kann maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten, die den spezifischen Umständen Ihrer Ehe gerecht werden.
      • Reibungsloser Ablauf: Der Anwalt kennt die gerichtlichen Verfahren und sorgt dafür, dass die Scheidung schnell und unkompliziert abgewickelt wird.

      Fazit

      Die einvernehmliche Scheidung ist ein effizienter und vergleichsweise günstiger Weg, eine Ehe zu beenden. Dennoch erfordert sie sorgfältige Vorbereitung und rechtliche Absicherung, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Eine anwaltliche Beratung ist dabei nicht nur hilfreich, sondern oft auch entscheidend, um langfristige Sicherheit zu gewährleisten.

      Haben Sie Fragen zur einvernehmlichen Scheidung oder möchten Sie Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung prüfen lassen? Kontaktieren Sie mich – ich stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

      Ehe zerrüttet?

      Ehe zerrüttet?

      Ehe zerrüttet?

      Rechtliche Möglichkeiten, eine Ehe in Österreich zu beenden.

      Die Entscheidung, eine Ehe zu beenden, ist ein großer Schritt und bringt zahlreiche rechtliche und emotionale Herausforderungen mit sich. Es gibt verschiedene Wege, eine Ehe aufzulösen, die je nach den individuellen Umständen gewählt werden können. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten zur Beendigung einer Ehe.

      1. Einvernehmliche Scheidung

      Die einvernehmliche Scheidung ist die häufigste und unkomplizierteste Variante, eine Ehe zu beenden. Sie setzt voraus, dass die Ehe unheilbar zerrüttet ist und sich die Ehepartner über die wesentlichen Scheidungsfolgen einig sind.

      Voraussetzungen:

      • Die Ehe ist unheilbar zerrüttet.
      • Die eheliche Gemeinschaft ist seit mindestens sechs Monate aufgelöst
      • Einigkeit über die Scheidungsfolgen
      • Bei ehelichen Minderjährigen Kinder – Elternberatung

      Vorteile:

      • Schnelles und kostengünstiges Verfahren
      • Keine gerichtliche Auseinandersetzung
      • Beide Partner haben Mitspracherecht bei den Scheidungsfolgen
      familienrecht-telefonate-zwiste

      2. Strittige Scheidung

      Wenn sich die Ehepartner nicht über die Scheidungsfolgen einigen können oder wenn einer der Partner die Scheidung ablehnt, bleibt nur der Weg der strittigen Scheidung. Diese wird vor Gericht ausgetragen und kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden.

      Scheidungsgründe:

      • Verschuldensscheidung: Eine Ehe kann geschieden werden, wenn einer der Partner die Ehe durch Fehlverhalten (z. B. Untreue, Gewalt, grobe Vernachlässigung) unheilbar zerrüttet hat.
      • Zerrüttung ohne Verschulden: Auch wenn keiner der Partner die Schuld trägt (z. B. aufgrund einer unheilbaren psychischen oder physischen Erkrankung), kann eine Scheidung beantragt werden.

      Eine strittige Scheidung kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben, insbesondere wenn das Gericht ein Verschulden an der Zerrüttung der Ehe ausspricht.

      3. Scheidung nach dreijähriger Trennung der häuslichen Gemeinschaft

      Wenn die häusliche Gemeinschaft der Ehepartner seit mindestens drei Jahren aufgehoben ist, gibt es die Möglichkeit, die Scheidung ohne Angabe eines Verschuldensgrundes zu beantragen. Diese Variante ist besonders dann relevant, wenn ein Ehepartner die Scheidung ablehnt oder kein spezifisches Verschulden nachgewiesen werden kann.

      Ablauf:

      • Nach Ablauf der dreijährigen Trennungszeit kann ein Partner die Scheidung beim Bezirksgericht beantragen.
      • Das Gericht prüft, ob die Trennung tatsächlich erfolgt ist und die häusliche Gemeinschaft seit drei Jahren nicht mehr besteht.
      • Eine Scheidung wird in der Regel gewährt, da die unheilbare Zerrüttung der Ehe durch die lange Trennung als erwiesen gilt.

      Besonderheiten:

      • Anders als bei einer Verschuldensscheidung steht hier das Prinzip der Zerrüttung im Vordergrund, und es müssen keine Schuldfragen geklärt werden.
      • Die Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung und Obsorge werden wie bei einer einvernehmlichen oder strittigen Scheidung behandelt.

      Vorteile:

      • Vermeidung einer langwierigen Schuldzuweisung
      • Möglichkeit zur Scheidung, auch wenn ein Partner die Scheidung ablehnt

       

      4. Aufhebung der Ehe

      In seltenen Fällen kann eine Ehe auch aufgehoben werden, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Dabei wird die Ehe rückwirkend für nichtig erklärt.

      Gründe für eine Aufhebung:

      • Bigamie: Einer der Ehepartner war bereits verheiratet.
      • Scheinehe: Die Ehe wurde nur zum Schein geschlossen, ohne die Absicht, eine eheliche Gemeinschaft zu führen.
      • Irrtum oder Täuschung: Einer der Partner wurde über wesentliche Eigenschaften des anderen getäuscht (z. B. über eine schwere Krankheit oder kriminelle Vergangenheit).

      Ablauf:
      Die Aufhebung wird beim Bezirksgericht beantragt. Das Gericht prüft, ob einer der gesetzlich anerkannten Aufhebungsgründe vorliegt. Zu beachten ist bei dieser Variante, dass gesetzlich vorgeschriebene Fristen zur Klageerhebung eingehalten werden müssen.

      Folgen:
      Im Unterschied zur Scheidung gilt die Ehe als nie bestanden. Dies kann auch Auswirkungen auf vermögensrechtliche Ansprüche haben.

       

      5. Trennung ohne Scheidung

      Nicht jede Trennung führt zwangsläufig zur Scheidung. Ehepartner können auch getrennt leben, ohne die Ehe rechtlich aufzulösen.

      Rechtsfolgen:

      • Die Ehe bleibt bestehen, einschließlich der Unterhaltspflichten.
      • Gemeinsames Vermögen wird nicht automatisch aufgeteilt.
      • Steuerliche und erbrechtliche Vorteile der Ehe bleiben erhalten.

      Eine dauerhafte Trennung ohne Scheidung ist oft dann sinnvoll, wenn religiöse oder finanzielle Gründe dagegensprechen.

      Fazit

      Die Beendigung einer Ehe ist ein komplexer Prozess, der von den individuellen Umständen des Einzelfalls abhängt. Während die einvernehmliche Scheidung oft der schnellste und kostengünstigste Weg ist, erfordert eine strittige Scheidung oder die Auflösung der häuslichen Gemeinschaft häufig eine intensive Auseinandersetzung mit rechtlichen und persönlichen Fragen.

      Unabhängig vom gewählten Weg ist eine frühzeitige rechtliche Beratung entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und eine faire Lösung zu finden. Ich unterstütze Sie dabei, die für Ihre Situation beste Entscheidung zu treffen.