Ehe zerrüttet?

13 Feb, 2025

Rechtliche Möglichkeiten, eine Ehe in Österreich zu beenden.

Die Entscheidung, eine Ehe zu beenden, ist ein großer Schritt und bringt zahlreiche rechtliche und emotionale Herausforderungen mit sich. Es gibt verschiedene Wege, eine Ehe aufzulösen, die je nach den individuellen Umständen gewählt werden können. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten zur Beendigung einer Ehe.

1. Einvernehmliche Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung ist die häufigste und unkomplizierteste Variante, eine Ehe zu beenden. Sie setzt voraus, dass die Ehe unheilbar zerrüttet ist und sich die Ehepartner über die wesentlichen Scheidungsfolgen einig sind.

Voraussetzungen:

  • Die Ehe ist unheilbar zerrüttet.
  • Die eheliche Gemeinschaft ist seit mindestens sechs Monate aufgelöst
  • Einigkeit über die Scheidungsfolgen
  • Bei ehelichen Minderjährigen Kinder – Elternberatung

Vorteile:

  • Schnelles und kostengünstiges Verfahren
  • Keine gerichtliche Auseinandersetzung
  • Beide Partner haben Mitspracherecht bei den Scheidungsfolgen
Strafrecht und Zivilrecht in Wels
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2. Strittige Scheidung

Wenn sich die Ehepartner nicht über die Scheidungsfolgen einigen können oder wenn einer der Partner die Scheidung ablehnt, bleibt nur der Weg der strittigen Scheidung. Diese wird vor Gericht ausgetragen und kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden.

Scheidungsgründe:

  • Verschuldensscheidung: Eine Ehe kann geschieden werden, wenn einer der Partner die Ehe durch Fehlverhalten (z. B. Untreue, Gewalt, grobe Vernachlässigung) unheilbar zerrüttet hat.
  • Zerrüttung ohne Verschulden: Auch wenn keiner der Partner die Schuld trägt (z. B. aufgrund einer unheilbaren psychischen oder physischen Erkrankung), kann eine Scheidung beantragt werden.

Eine strittige Scheidung kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben, insbesondere wenn das Gericht ein Verschulden an der Zerrüttung der Ehe ausspricht.

3. Scheidung nach dreijähriger Trennung der häuslichen Gemeinschaft

Wenn die häusliche Gemeinschaft der Ehepartner seit mindestens drei Jahren aufgehoben ist, gibt es die Möglichkeit, die Scheidung ohne Angabe eines Verschuldensgrundes zu beantragen. Diese Variante ist besonders dann relevant, wenn ein Ehepartner die Scheidung ablehnt oder kein spezifisches Verschulden nachgewiesen werden kann.

Ablauf:

  • Nach Ablauf der dreijährigen Trennungszeit kann ein Partner die Scheidung beim Bezirksgericht beantragen.
  • Das Gericht prüft, ob die Trennung tatsächlich erfolgt ist und die häusliche Gemeinschaft seit drei Jahren nicht mehr besteht.
  • Eine Scheidung wird in der Regel gewährt, da die unheilbare Zerrüttung der Ehe durch die lange Trennung als erwiesen gilt.

Besonderheiten:

  • Anders als bei einer Verschuldensscheidung steht hier das Prinzip der Zerrüttung im Vordergrund, und es müssen keine Schuldfragen geklärt werden.
  • Die Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung und Obsorge werden wie bei einer einvernehmlichen oder strittigen Scheidung behandelt.

Vorteile:

  • Vermeidung einer langwierigen Schuldzuweisung
  • Möglichkeit zur Scheidung, auch wenn ein Partner die Scheidung ablehnt

 

4. Aufhebung der Ehe

In seltenen Fällen kann eine Ehe auch aufgehoben werden, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Dabei wird die Ehe rückwirkend für nichtig erklärt.

Gründe für eine Aufhebung:

  • Bigamie: Einer der Ehepartner war bereits verheiratet.
  • Scheinehe: Die Ehe wurde nur zum Schein geschlossen, ohne die Absicht, eine eheliche Gemeinschaft zu führen.
  • Irrtum oder Täuschung: Einer der Partner wurde über wesentliche Eigenschaften des anderen getäuscht (z. B. über eine schwere Krankheit oder kriminelle Vergangenheit).

Ablauf:
Die Aufhebung wird beim Bezirksgericht beantragt. Das Gericht prüft, ob einer der gesetzlich anerkannten Aufhebungsgründe vorliegt. Zu beachten ist bei dieser Variante, dass gesetzlich vorgeschriebene Fristen zur Klageerhebung eingehalten werden müssen.

Folgen:
Im Unterschied zur Scheidung gilt die Ehe als nie bestanden. Dies kann auch Auswirkungen auf vermögensrechtliche Ansprüche haben.

 

5. Trennung ohne Scheidung

Nicht jede Trennung führt zwangsläufig zur Scheidung. Ehepartner können auch getrennt leben, ohne die Ehe rechtlich aufzulösen.

Rechtsfolgen:

  • Die Ehe bleibt bestehen, einschließlich der Unterhaltspflichten.
  • Gemeinsames Vermögen wird nicht automatisch aufgeteilt.
  • Steuerliche und erbrechtliche Vorteile der Ehe bleiben erhalten.

Eine dauerhafte Trennung ohne Scheidung ist oft dann sinnvoll, wenn religiöse oder finanzielle Gründe dagegensprechen.

Fazit

Die Beendigung einer Ehe ist ein komplexer Prozess, der von den individuellen Umständen des Einzelfalls abhängt. Während die einvernehmliche Scheidung oft der schnellste und kostengünstigste Weg ist, erfordert eine strittige Scheidung oder die Auflösung der häuslichen Gemeinschaft häufig eine intensive Auseinandersetzung mit rechtlichen und persönlichen Fragen.

Unabhängig vom gewählten Weg ist eine frühzeitige rechtliche Beratung entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und eine faire Lösung zu finden. Ich unterstütze Sie dabei, die für Ihre Situation beste Entscheidung zu treffen.

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