Schneller zur Fußfessel mit digitalem Antrag

Schneller zur Fußfessel mit digitalem Antrag

Schneller zur Fußfessel mit digitalem Antrag

Schneller zur Fußfessel: Österreichs erste Online-Plattform ist live!

Ab sofort ist unsere neue Online-Plattform fussfessel-antrag.at online. Sie bietet eine einfache, sichere und vollständig digitale Möglichkeit, einen Antrag auf die elektronische Fußfessel zu stellen – schnell, verständlich und rechtskonform.

Kollege Mag. Michael Lanzinger und ich haben eine Plattform entwickelt, die Sie online und Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – vom Ausfüllen bis zur Übermittlung – begleitet. Für alle, die individuelle Unterstützung wünschen, bieten wir auf Anfrage zusätzlich ein Premium-Angebot mit persönlicher Beratung an.

Ziel von fussfessel-antrag.at ist es, den Zugang zum elektronisch überwachten Hausarrest in Österreich zu vereinfachen – unbürokratisch, schnell und professionell.

Sie bekommen auf dieser Seite alle Informationen zu Voraussetzungen, benötigten Unterlagen und weiteren Schritten. Haben Sie alles beisammen, kann der Antrag kostengünstig eingereicht und effizient bearbeitet werden.

Schauen Sie vorbei, testen Sie die Plattform und geben Sie uns gerne Feedback!
fussfessel-antrag.at

Was gilt seit 1. September für den elektronisch überwachten Hausarrest?

Am 1. September ist eine Änderung im Strafvollzug in Österreich in Kraft getreten. Die Zielgruppe für elektronisch überwachten Hausarrest in der Stafhaft, besser bekannt unter Fußfessel, wurde deutlich vergrößert. Statt bisher einer Reststrafe von 12 Monaten können nun Häftlinge bis zu einer Reststrafe von 24 Monaten den „Hausarrest“ beantragen. Anträge können direkt nach der Verurteilung gestellt werden, die Haft wird bis zur Entscheidung ausgesetzt. Weiterhin ausgeschlossen sind schwere Gewalt- und Sexualdelikte. 

Vorausgesetzt werden eine feste Wohnung, eine Beschäftigung und die Zustimmung etwaiger Mitbewohner. Die Kosten betragen 22 Euro täglich.

Mit dieser Reform sollen österreichweit etwa 20 bis 25 Millionen Euro pro Jahr gespart, Justizanstalten entlastet und Resozialisierung gefördert werden.

Update im Fall Dr. Kellermayr: Urteil rechtskräftig

Update im Fall Dr. Kellermayr: Urteil rechtskräftig

Update im Fall Dr. Kellermayr: Urteil rechtskräftig

Strafverfahren erfolgreich abgeschlossen.

Nach mehr als zwei Jahren intensiver Ermittlungen, öffentlicher Diskussion und einem aufsehenerregenden Strafprozess steht nun fest: Das Urteil ist rechtskräftig.

Mein Mandant wurde vom Vorwurf, am Tod von Dr. Lisa-Maria Kellermayr mitursächlich gewesen zu sein, freigesprochen – die Staatsanwaltschaft Wels hat das angemeldete Rechtsmittel zurückgezogen – somit ist das Urteil des Landesgerichtes Wels rechtskräftig.

Dieser Fall hat gezeigt, wie schwer die Last eines Strafverfahrens wiegt – besonders, wenn es von massiver medialer Aufmerksamkeit und öffentlichem Druck begleitet wird. Über zwei Jahre lang stand mein Mandant unter Beschuldigung, sah sich Vorverurteilungen und Spekulationen ausgesetzt.

Ein Strafverfahren hinterlässt Spuren – auch dann, wenn es mit einem Freispruch endet. Für Betroffene bedeutet es, mit Misstrauen, Angst und existenzieller Unsicherheit zu leben. Diese Erfahrungen verschwinden nicht mit dem Urteil.

Ich bin stolz darauf, meinen Mandanten durch dieses Verfahren begleitet und für die Wahrheit gekämpft zu haben. Der Freispruch bestätigt, wie wichtig eine sorgfältige, unbeirrte Verteidigungsarbeit ist – gerade dann, wenn der öffentliche Druck groß ist.

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Untersuchungshaft

Untersuchungshaft

Untersuchungshaft

Das Wichtigste zur U-Haft auf einen Blick. 

Die Untersuchungshaft stellt eine gravierende Maßnahme im österreichischen Strafverfahren dar. Sie dient nicht der Strafe und darf nur dann angeordnet werden, wenn ein dringender Tatverdacht und einer der im Gesetz geregelten Haftgründe vorliegen. Für die betroffenen Personen und ihre Angehörigen ist dies eine belastende Situation. In diesem Beitrag erläutere ich die Grundlagen der Untersuchungshaft, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen und wie Sie als Angehöriger aktiv werden können, um die Rechte Ihrer Angehörigen zu wahren.

Was ist Untersuchungshaft?

Die Untersuchungshaft ist eine Freiheitsentziehung, die in Österreich im Rahmen eines Strafverfahrens angeordnet werden kann. Sie wird vom Haftrichter, auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängt und dient dem Zweck, den Verlauf des Verfahrens zu sichern. Sie soll verhindern, dass der Beschuldigte flieht, Beweismittel manipuliert oder sich der Strafverfolgung entzieht. Sie darf nicht angeordnet oder fortgesetzt werden, wenn sie zur Bedeutung der Sache oder zu der erwartenden Strafe außer Verhältnis steht oder ihr Zweck durch Anwendung gelinderer Mittel (bsp. Weisungen) erreicht werden kann.

Haftfristen und Überprüfung der Verhältnismäßigkeit

Der Beschluss, mit dem die Untersuchungshaft verhängt wird ist nur 14 Tage wirksam. Nach Ablauf der Haftfrist hat der Haftrichter zu überprüfen, ob die Voraussetzungen zur Verlängerung der Untersuchungshaft gegeben sind. Die Haftfrist beträgt ab erstmaliger Fortsetzung ein Monat und zwei Monate ab weiterer Fortsetzung. Diese regelmäßige Überprüfung stellt sicher, dass die Haft nicht unverhältnismäßig lange dauert. Dabei sind auch maximale Haftfristen vom Richter zu berücksichtigen.

Rechtsmittel gegen die Untersuchungshaft

Falls das Gericht Untersuchungshaft verhängt, steht dem Beschuldigten Rechtsmittel der Beschwerde zur Verfügung. Vom Verteidiger kann darüber hinaus jederzeit ein Enthaftungsantrag gestellt werden.

Ihre Rechte als Angehöriger

Für Angehörige ist die Situation besonders belastend. Es gibt jedoch wichtige Schritte, die Sie unternehmen können, um Ihrem Angehörigen beizustehen und seine Rechte zu wahren.

Besuche: Nachdem Sie einen Besucherausweis bei der Staatsanwaltschaft eingeholt haben, können Sie Ihren Angehörigen regelmäßig in der Justizanstalt besuchen. Dies erfolgt in der Regel nach vorheriger Terminvereinbarung. Besuche bieten nicht nur emotionalen Beistand, sondern auch die Möglichkeit, sich über den Stand des Verfahrens zu informieren.

Telefonate: Ihr Angehöriger kann beantragen, dass Ihre Telefonnummer freigeschaltet wird. Sobald auf dem Konto Ihres Angehörigen Guthaben aufgeladen ist, können Sie nahezu täglich telefonieren. Telefonate stellen eine wertvolle Kommunikationsmöglichkeit dar, um in Kontakt zu bleiben und Informationen auszutauschen.

Geld und Kleidung: Sie können Ihrem Angehörigen Geld überweisen, damit er in der Justizanstalt Lebensmittel, Zigaretten oder Hygieneartikel im Gefängnisshop kaufen kann. Außerdem können Sie Kleidung und andere notwendige Utensilien in der Justizanstalt abgeben, um ihm das Leben während der Haft zu erleichtern.

Wie ich Ihnen helfen kann

Als erfahrene Strafverteidigerin stehe ich Ihnen und Ihrem Angehörigen während des gesamten Verfahrens mit Rat und Tat zur Seite. Es ist wichtig, schnell zu handeln, um sicherzustellen, dass die Rechte des Inhaftierten gewahrt bleiben und er eine faire Behandlung erhält. Ich unterstütze Sie dabei, in dieser schwierigen Situation einen klaren und strukturierten Plan zu entwickeln. Zu meinen Leistungen gehören:

  • Direkte Kommunikation mit den zuständigen Behörden und Gerichten: Ich kümmere mich um alle rechtlichen Belange und informiere Sie regelmäßig über den Stand der Ermittlungen und die Entscheidung des Gerichts.
  • Regelmäßige Besuche des Inhaftierten: Ich besuche Ihren Angehörigen in der Justizanstalt und sorge dafür, dass er während der Haft die notwendige Unterstützung erhält.
  • Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie: Ich entwickle eine maßgeschneiderte Strategie, um den bestmöglichen Ausgang für Ihren Angehörigen zu erzielen.
  • Rechtsmittel und Haftbeschwerden: Sollte eine Anordnung der Untersuchungshaft oder deren Verlängerung unverhältnismäßig erscheinen, unterstütze ich Sie bei der Einlegung von Rechtsmitteln.

Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen. Ich bin für Sie da – entschlossen, kompetent und an Ihrer Seite.

Freispruch in der Causa Dr. Kellermayr

Freispruch in der Causa Dr. Kellermayr

Freispruch in der Causa Dr. Kellermayr

Heute war es soweit: Nach dreieinhalb Prozesstagen hat der Schöffensenat ein Urteil gefällt – nicht schuldig!

Mein Mandant wurde der gefährlichen Drohung beschuldigt, bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe standen im Raum. Grund dafür waren Droh-Mails, die in Zusammenhang mit dem Suizid der 36-jährigen Ärztin aus Seewalchen, Lisa-Marie Kellermayr im August 2022, standen.

Während des Prozesses wurde – von vielen Zeugen untermauert – zu Tage gebracht, dass Frau Kellermayr, seit sie 14 Jahre alt war, immer wieder mit psychischen Problemen, auch suizidalen Phasen zu kämpfen hatte. Auch die finanzielle Situation ihrer Ordination machte ihr zu schaffen.

Während der Corona-Zeit bezog Dr. Kellermayr öffentlich auf sozialen Medien für die Impfung Stellung und bekam diesbezüglich Droh-Mails, auch von meinem Mandanten – ein Schlagabtausch folgte. Keinesfalls zeigte sich Dr. Kellermayr dadurch eingeschüchtert.

Bedroht fühlte sie sich jedoch von einem anderen Mail-Schreiber, Darknet-User Claas, der bis heute nicht ausgeforscht werden konnte. Die Inhalte dieser Mails erschüttern bis ins Mark. Dr. Kellermayr hat dies auch in ihrer Familie geäußert.

In Summe waren es wahrscheinlich viele kleine Puzzle-Teile, die Lisa-Maria Kellermayr dazu bewogen haben, sich das Leben zu nehmen. Es ist ein Fall, der niemanden kalt lässt, nicht mich und auch nicht meinen Mandanten.

Auch wenn Droh-Mails in keinster Weise gerechtfertigt sind, stehen sie in diesem Fall jedoch in keinem mitursächlichen Kausalzusammenhang für den Suizid von Dr. Kellermayr. Somit urteilte das Gericht gegen den 61-jährigen Deutschen: FREISPRUCH!

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mein Mandant wurde von mir in Kooperation mit Kollege Martin Feigl vertreten. Auch Jessica Hamed war mit im Verteidigerteam. Sie hat unseren Mandanten bereits am LG München vertreten. Dort wurde das Verfahren eingestellt. 

Ablauf eines Strafverfahrens in Österreich – ein Überblick

Ablauf eines Strafverfahrens in Österreich – ein Überblick

Ablauf eines Strafverfahrens in Österreich – ein Überblick

Ein Strafverfahren kann für den Betroffenen eine belastende Erfahrung sein. Um Ihnen den Ablauf eines solchen Verfahrens verständlich zu machen, möchte ich Ihnen einen detaillierten Überblick über die einzelnen Schritte, beginnend mit der Ermittlung bis hin zur Hauptverhandlung, geben.

Ermittlungsverfahren

Der Beginn eines Strafverfahrens ist in der Regel das Ermittlungsverfahren. Es wird entweder von der Staatsanwaltschaft oder von der Polizei eingeleitet, wenn der Verdacht besteht, dass eine strafbare Handlung gesetzt wurde. Zu diesem Zeitpunkt kann die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob die Ermittlungen aufgenommen werden oder nicht. In dieser Phase können Sie als Beschuldigter bereits mit Maßnahmen konfrontiert werden, wie etwa einer Hausdurchsuchung oder der Beschlagnahme von Beweismitteln.

Die Staatsanwaltschaft führt die Ermittlungen durch, sammelt Beweise, vernimmt Zeugen und kann auch Sie als Beschuldigten vernehmen. Zu beachten ist, dass Sie im Ermittlungsverfahren das Recht haben, einen Anwalt zu konsultieren und sich nicht selbst belasten zu müssen. Weiters können Sie bereits in diesem Stadium des Verfahrens aktiv in das Verfahren eingreifen und beispielsweise Beweisanträge stellen.

Anklageerhebung

Kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass ausreichend Beweise für eine Straftat vorliegen, erhebt sie Anklage vor dem zuständigen Gericht. Die Anklageschrift (oder der Strafantrag) enthält die konkreten Vorwürfe und die rechtlichen Grundlagen der Anklage. In der Regel erhalten Sie erhalten eine Kopie der Anklageschrift und werden zur Hauptverhandlung geladen.

Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung ist der zentrale Bestandteil eines Strafverfahrens. Sie findet vor dem zuständigen Gericht statt, das je nach Schwere der Straftat entweder ein Einzelrichter, ein Schöffengericht oder ein Geschworenengericht sein kann. Der Ablauf einer Strafverhandlung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

1. Personalien

Zuerst werden die Personalien des Angeklagten aufgenommen.

2. Anklagevortrag

Die Staatsanwaltschaft trägt die Anklage oder den Strafantrag vor und führt aus, was dem Angeklagten vorgeworfen wird.

3. Gegenäußerung des Verteidigers

Der Verteidiger erklärt, ob sich der Angeklagte „schuldig“ oder „nicht schuldig“ bekennt. Er stellt den Sachverhalt aus Sicht des Angeklagten dar.

4. Vernehmung des Angeklagten

Der Angeklagte kann sich zur Sache äußern und eine zusammenhängende Erklärung abgeben oder Schweigen.

5. Beweisaufnahme

 Zeugen werden befragt, Sachverständige gehört und Dokumente oder Tatortfotos präsentiert.

6. Plädoyers und Urteilsverkündung

Nach den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung zieht sich das Gericht zurück, um das Urteil zu fällen. Anschließend wird das Urteil verkündet.

Rechtsmittel

Gegen ein Urteil der ersten Instanz können Sie als Angeklagter Rechtsmittel einlegen. Ob dies sinnvoll ist, sollten Sie nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt entscheiden.

Fazit

Der Ablauf eines Strafverfahrens kann komplex und nervenaufreibend sein. Es ist daher ratsam, sich bereits im frühen Stadium eines Verfahrens rechtlichen Beistand zu suchen, um Ihre Rechte zu wahren und einen fairen Verlauf des Verfahrens zu gewährleisten. Als Ihre Rechtsanwältin begleite ich Sie durch alle Phasen des Verfahrens und sorge für eine kompetente Verteidigung.

Bei weiteren Fragen oder falls Sie Unterstützung in einem Strafverfahren benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Hausdurchsuchung! Was tun, wenn die Polizei vor der Tür steht?

Hausdurchsuchung! Was tun, wenn die Polizei vor der Tür steht?

Hausdurchsuchung! Was tun, wenn die Polizei vor der Tür steht?

Ein plötzliches Klopfen an der Tür und dann stehen Polizeibeamte mit einem Durchsuchungsbefehl vor Ihnen – eine Situation, die viele Menschen verunsichern kann. In solchen Momenten ist es von entscheidender Bedeutung, die eigenen Rechte zu kennen und richtig zu handeln. Eine Hausdurchsuchung stellt für die betroffenen Personen einen gravierenden Eingriff in die Privatsphäre dar. Daher ist es wichtig, sich seiner Rechte bewusst zu sein und auf die richtigen Schritte zu achten, um sich rechtlich abzusichern. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie tun sollten, wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor Ihrer Tür steht.

1. Bewahren Sie Ruhe

Der erste und wichtigste Schritt in dieser Situation ist, Ruhe zu bewahren. Lassen Sie sich nicht von den Umständen oder dem Auftreten der Polizei aus der Fassung bringen. Panik oder überstürztes Handeln können die Situation unnötig erschweren. Bleiben Sie sachlich und gelassen. Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass Sie Rechte haben, die Sie auch in dieser stressigen Lage wahren können.

2. Prüfen Sie den Durchsuchungsbeschluss

Fordern Sie die Polizeibeamten auf, Ihnen den Durchsuchungsbeschluss zu zeigen. Ein Durchsuchungsbeschluss muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um rechtmäßig zu sein. Er muss jedenfalls enthalten:

  • Wer durchsucht wird (also wer die betroffene Person ist),
  • Wo gesucht wird (die Adresse der betroffenen Wohnung oder des betroffenen Objekts),
  • Wonach gesucht wird (die konkreten Gegenstände oder Beweismittel, die die Polizei finden möchte).

3. Kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger

Es ist Ihr Recht, sich rechtlichen Beistand zu holen. In einem solchen Fall sollten Sie keinesfalls zögern, sofort einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Bitten Sie die Polizei höflich, mit der Durchsuchung zu warten, bis Ihr Anwalt eingetroffen ist. Sie können von den Beamten verlangen, dass die Durchsuchung nicht vor der Ankunft Ihres Anwalts beginnt.

Warum ist das so wichtig? Ein Anwalt kann nicht nur sicherstellen, dass die Durchsuchung ordnungsgemäß durchgeführt wird, sondern er wird auch darauf achten, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Darüber hinaus kann der Anwalt sicherstellen, dass alle relevanten Informationen korrekt dokumentiert werden, was für eine spätere rechtliche Auseinandersetzung von Bedeutung sein kann.

4. Schweigen Sie

Sprechen Sie nicht über den Sachverhalt mit der Polizei. Es ist verständlich, dass Sie in einer solchen Situation möglicherweise aufgebracht oder verängstigt sind. Dennoch sollten Sie sich bewusst machen, dass jede Äußerung, die Sie gegenüber den Polizeibeamten machen, später gegen Sie verwendet werden kann. Dies gilt auch für scheinbar harmlose Bemerkungen. Nach der Durchsuchung wird ein Protokoll erstellt, das alle Gespräche und Handlungen dokumentiert.

Das Recht zu schweigen ist eines der wichtigsten, das Ihnen zur Verfügung steht. Es schützt Sie davor, sich selbst zu belasten. In jedem Fall sollten Sie klar und höflich darauf hinweisen, dass Sie sich zu den Vorwürfen nicht äußern möchten, bevor Sie rechtlichen Beistand erhalten haben. Ihr Anwalt wird Sie darüber informieren, was Sie in Ihrer spezifischen Situation sagen oder tun sollten.

5. Dokumentation der Durchsuchung

Stellen Sie sicher, dass die gesamte Durchsuchung ordnungsgemäß dokumentiert wird. Der Anwalt kann hierfür sorgen und darauf achten, dass alles korrekt und transparent verläuft. Notieren Sie sich selbst alle relevanten Details, wie die Uhrzeit der Durchsuchung, welche Gegenstände die Polizei konfisziert hat und ob es Besonderheiten gab. Wenn möglich, sollten Sie Zeugen haben, die den Ablauf der Durchsuchung bestätigen können. Diese Dokumentation ist entscheidend, falls es später zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Fazit

Eine Hausdurchsuchung ist immer ein ernsthafter Eingriff in Ihre Privatsphäre, und der Umgang mit dieser Situation muss gut überlegt sein. Bewahren Sie Ruhe, überprüfen Sie den Durchsuchungsbeschluss, holen Sie sich rechtlichen Beistand und sprechen Sie nicht mit der Polizei über den Sachverhalt. Diese Schritte können Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und sich bestmöglich zu schützen.