Schneller zur Fußfessel mit digitalem Antrag
Schneller zur Fußfessel: Österreichs erste Online-Plattform ist live!
Ab sofort ist unsere neue Online-Plattform fussfessel-antrag.at online. Sie bietet eine einfache, sichere und vollständig digitale Möglichkeit, einen Antrag auf die elektronische Fußfessel zu stellen – schnell, verständlich und rechtskonform.
Kollege Mag. Michael Lanzinger und ich haben eine Plattform entwickelt, die Sie online und Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – vom Ausfüllen bis zur Übermittlung – begleitet. Für alle, die individuelle Unterstützung wünschen, bieten wir auf Anfrage zusätzlich ein Premium-Angebot mit persönlicher Beratung an.
Ziel von fussfessel-antrag.at ist es, den Zugang zum elektronisch überwachten Hausarrest in Österreich zu vereinfachen – unbürokratisch, schnell und professionell.
Sie bekommen auf dieser Seite alle Informationen zu Voraussetzungen, benötigten Unterlagen und weiteren Schritten. Haben Sie alles beisammen, kann der Antrag kostengünstig eingereicht und effizient bearbeitet werden.
Schauen Sie vorbei, testen Sie die Plattform und geben Sie uns gerne Feedback!
fussfessel-antrag.at
Was gilt seit 1. September für den elektronisch überwachten Hausarrest?
Am 1. September ist eine Änderung im Strafvollzug in Österreich in Kraft getreten. Die Zielgruppe für elektronisch überwachten Hausarrest in der Stafhaft, besser bekannt unter Fußfessel, wurde deutlich vergrößert. Statt bisher einer Reststrafe von 12 Monaten können nun Häftlinge bis zu einer Reststrafe von 24 Monaten den „Hausarrest“ beantragen. Anträge können direkt nach der Verurteilung gestellt werden, die Haft wird bis zur Entscheidung ausgesetzt. Weiterhin ausgeschlossen sind schwere Gewalt- und Sexualdelikte.
Vorausgesetzt werden eine feste Wohnung, eine Beschäftigung und die Zustimmung etwaiger Mitbewohner. Die Kosten betragen 22 Euro täglich.
Mit dieser Reform sollen österreichweit etwa 20 bis 25 Millionen Euro pro Jahr gespart, Justizanstalten entlastet und Resozialisierung gefördert werden.