Stalking: Schuldig in allen Anklagepunkten

Stalking: Schuldig in allen Anklagepunkten

Stalking: Schuldig in allen Anklagepunkten

Sieben Jahre Haft und Einweisung: Urteil im Fall des Marchtrenker Stalkers

Jahrelanges Stalking, gefährliche Drohungen, schwere Körperverletzung – trotz mehrerer Verurteilungen ließ ein 43-jähriger Mann aus Marchtrenk nicht von seiner Ex-Frau ab. Selbst aus der Haft heraus setzte er sie mit einem drohenden Brief und verbotenen Anrufen weiter unter Druck. Am Landesgericht Wels wurde er nun erneut verurteilt.

Das Urteil

Das Gericht sprach den Mann in allen Punkten schuldig: drei weitere Jahre Haft, gemeinsam mit der bereits rechtskräftigen Vorstrafe knapp sieben Jahre insgesamt. Zusätzlich ordnete es seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an – ein Gutachten hatte seine hohe Gefährlichkeit bestätigt.

Opfervertretung: Es geht um mehr als den Einzelfall

Als Vertreterin der Betroffenen betonte Sonja Fasthuber im Prozess:

„Es geht nicht nur um zwei weitere Taten, sondern um die Frage, ob der Rechtsstaat in der Lage ist sicherzustellen, dass meine Mandantin endlich ein Leben in Sicherheit führen kann.“

Der Angeklagte selbst zeigte sich unbeeindruckt: Er bezeichnete sein Verhalten als bewusst geplantes „Projekt“, um in ein forensisch-therapeutisches Zentrum statt ins Gefängnis zu kommen. Der Fall hat mittlerweile auch mediales Interesse geweckt – ein ORF-Kamerateam begleitete die Verhandlung für ein neues True-Crime-Format. Sobald ein Ausstrahlungstermin feststeht, werden wir in den News darüber informieren. Auch die Regionalmedien waren vor Ort und berichteten (siehe Artikel von auf meinbezirk.at)

Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, Betroffene von Stalking über ein oft jahrelanges Verfahren hinweg konsequent zu begleiten – damit wiederholtes Fehlverhalten nicht folgenlos bleibt.

Sonja Fasthuber als Opfervertretung vor dem LG Wels

Sie sind selbst von Stalking oder Bedrohung betroffen?

Als Opfervertreterin begleite ich Betroffene von Stalking, gefährlicher Drohung und Gewalt durch das gesamte Strafverfahren
– kompetent, konsequent und mit dem Ziel, Sicherheit wiederherzustellen. Je frühzeitiger Sie sich melden,
desto besser können Ihre Rechte geschützt werden.

Stalking endet mit Haftstrafe

Stalking endet mit Haftstrafe

Stalking endet mit Haftstrafe

Richter warnt vor Eskalationsgefahr

Am Landesgericht Wels endete ein jahrelanges Martyrium für eine 42-jährige Frau und ihre beiden minderjährigen Kinder mit einem eindeutigen Urteil: Der 43-jährige Ex-Partner wurde wegen wiederholter schwerer Körperverletzung und Stalking verurteilt und muss nun insgesamt fast vier Jahre Haft verbüßen. 

Laut den Gerichtsaussagen verfolgte und belästigte der Mann seine ehemalige Partnerin über Jahre hinweg systematisch. Er überschwemmte sie und die Kinder mit Droh- und Belästigungsnachrichten, lauerte ihnen vor der Wohnung und in der Tiefgarage auf und setzte sie damit einem langanhaltenden psychischen Druck aus.

Ich habe die Geschädigte im Verfahren als Privatbeteiligtenvertreterin begleitet. Sie litt über Jahr unter „permanente Angst“, sorgte allerdings dafür, dass hunderte Bedrohungsnachrichten gerichtsverwertbar gesichert wurden.

Das Opfer leidet bis heute an den Folgen dieser Erfahrungen: Eine posttraumatische Belastungsstörung begleitet den Alltag der Frau. Der Angeklagte gab vor Gericht zwar teilweise zu, sein Verhalten sei zu weit gegangen, zeigte aber nach Ansicht von Richter, Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreterin keinerlei glaubhafte Reue. 

In seinen Schlussworten hielt der Richter fest, er habe „eine gewisse Angst, dass hier ein Femizid passieren kann“ – ein Hinweis auf das Gefährdungspotential, das von lang anhaltender psychischer Gewalt ausgeht. 

Das Urteil ist rechtskräftig und soll ein deutliches Signal gegen Stalking und psychische Gewalt setzen – und gleichzeitig den Opferschutz weiter stärken.

Wie ich Ihnen helfen kann

Ich bin an Ihrer Seite, damit Sie nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich gut begleitet werden – für mehr Sicherheit, Klarheit und gerechtfertigte Anerkennung Ihres Leids.Als erfahrene Rechtsanwältin biete ich Ihnen professionelle Unterstützung, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Ich setze mich dafür ein, dass Ihre Rechte im Strafverfahren gehört und konsequent durchgesetzt werden – von Schadensersatz und Schmerzensgeld bis zu wirksamen Schutzmaßnahmen.

Vertretung im Strafverfahren: Ich trete als Ihre Stimme auf, damit Ihre Perspektive nicht untergeht.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Ich kämpfe für Schadenersatz und Schmerzensgeld, die Ihnen zustehen.
Prozessbegleitung: Von der Beratung bis zur Urteilsverkündung begleite ich Sie rechtlich und unterstütze Sie emotional.
Schutz & Sicherheitsmaßnahmen: Auf Wunsch helfe ich bei Schutzanordnungen, die Ihre Sicherheit erhöhen.
Kooperation mit Opferschutzeinrichtungen: Dadurch entstehen Ihnen häufig keine Kosten, wenn ich über diese Stellen beauftragt werde.

 Ich bin an Ihrer Seite, damit Sie nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich gut begleitet werden – für mehr Sicherheit, Klarheit und gerechtfertigte Anerkennung Ihres Leids.

In den Ausschuss gewählt

In den Ausschuss gewählt

In den Ausschuss gewählt

Neue Aufgabe: Mitglied im Ausschuss der oö. Rechtsanwaltskammer

„Ich freue mich sehr, bekannt geben zu dürfen, dass ich in den Ausschuss der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer gewählt wurde.

Die Wahl in dieses Gremium ist für mich eine besondere Ehre und Verantwortung. Der Ausschuss vertritt die Interessen der oberösterreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, gestaltet die Rahmenbedingungen unserer Berufsausübung mit und wirkt an wichtigen berufspolitischen Entscheidungen mit.

Als Strafverteidigerin ist es mir ein großes Anliegen, die Perspektive der Strafrechtspraxis in die Arbeit des Ausschusses einzubringen – mit Fokus auf Qualität, Fairness und eine moderne, transparente Anwaltschaft.

Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen für das Vertrauen und freue mich auf die kommenden Jahre konstruktiver Zusammenarbeit im Dienste unseres Berufsstandes.“

 

Foto: (c) Markus Wenzel

Schneller zur Fußfessel mit digitalem Antrag

Schneller zur Fußfessel mit digitalem Antrag

Schneller zur Fußfessel mit digitalem Antrag

Schneller zur Fußfessel: Österreichs erste Online-Plattform ist live!

Ab sofort ist unsere neue Online-Plattform fussfessel-antrag.at online. Sie bietet eine einfache, sichere und vollständig digitale Möglichkeit, einen Antrag auf die elektronische Fußfessel zu stellen – schnell, verständlich und rechtskonform.

Kollege Mag. Michael Lanzinger und ich haben eine Plattform entwickelt, die Sie online und Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – vom Ausfüllen bis zur Übermittlung – begleitet. Für alle, die individuelle Unterstützung wünschen, bieten wir auf Anfrage zusätzlich ein Premium-Angebot mit persönlicher Beratung an.

Ziel von fussfessel-antrag.at ist es, den Zugang zum elektronisch überwachten Hausarrest in Österreich zu vereinfachen – unbürokratisch, schnell und professionell.

Sie bekommen auf dieser Seite alle Informationen zu Voraussetzungen, benötigten Unterlagen und weiteren Schritten. Haben Sie alles beisammen, kann der Antrag kostengünstig eingereicht und effizient bearbeitet werden.

Schauen Sie vorbei, testen Sie die Plattform und geben Sie uns gerne Feedback!
fussfessel-antrag.at

Was gilt seit 1. September für den elektronisch überwachten Hausarrest?

Am 1. September ist eine Änderung im Strafvollzug in Österreich in Kraft getreten. Die Zielgruppe für elektronisch überwachten Hausarrest in der Stafhaft, besser bekannt unter Fußfessel, wurde deutlich vergrößert. Statt bisher einer Reststrafe von 12 Monaten können nun Häftlinge bis zu einer Reststrafe von 24 Monaten den „Hausarrest“ beantragen. Anträge können direkt nach der Verurteilung gestellt werden, die Haft wird bis zur Entscheidung ausgesetzt. Weiterhin ausgeschlossen sind schwere Gewalt- und Sexualdelikte. 

Vorausgesetzt werden eine feste Wohnung, eine Beschäftigung und die Zustimmung etwaiger Mitbewohner. Die Kosten betragen 22 Euro täglich.

Mit dieser Reform sollen österreichweit etwa 20 bis 25 Millionen Euro pro Jahr gespart, Justizanstalten entlastet und Resozialisierung gefördert werden.

Update im Fall Dr. Kellermayr: Urteil rechtskräftig

Update im Fall Dr. Kellermayr: Urteil rechtskräftig

Update im Fall Dr. Kellermayr: Urteil rechtskräftig

Strafverfahren erfolgreich abgeschlossen.

Nach mehr als zwei Jahren intensiver Ermittlungen, öffentlicher Diskussion und einem aufsehenerregenden Strafprozess steht nun fest: Das Urteil ist rechtskräftig.

Mein Mandant wurde vom Vorwurf, am Tod von Dr. Lisa-Maria Kellermayr mitursächlich gewesen zu sein, freigesprochen – die Staatsanwaltschaft Wels hat das angemeldete Rechtsmittel zurückgezogen – somit ist das Urteil des Landesgerichtes Wels rechtskräftig.

Dieser Fall hat gezeigt, wie schwer die Last eines Strafverfahrens wiegt – besonders, wenn es von massiver medialer Aufmerksamkeit und öffentlichem Druck begleitet wird. Über zwei Jahre lang stand mein Mandant unter Beschuldigung, sah sich Vorverurteilungen und Spekulationen ausgesetzt.

Ein Strafverfahren hinterlässt Spuren – auch dann, wenn es mit einem Freispruch endet. Für Betroffene bedeutet es, mit Misstrauen, Angst und existenzieller Unsicherheit zu leben. Diese Erfahrungen verschwinden nicht mit dem Urteil.

Ich bin stolz darauf, meinen Mandanten durch dieses Verfahren begleitet und für die Wahrheit gekämpft zu haben. Der Freispruch bestätigt, wie wichtig eine sorgfältige, unbeirrte Verteidigungsarbeit ist – gerade dann, wenn der öffentliche Druck groß ist.

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