Stalking endet mit Haftstrafe
Richter warnt vor Eskalationsgefahr
Am Landesgericht Wels endete ein jahrelanges Martyrium für eine 42-jährige Frau und ihre beiden minderjährigen Kinder mit einem eindeutigen Urteil: Der 43-jährige Ex-Partner wurde wegen wiederholter schwerer Körperverletzung und Stalking verurteilt und muss nun insgesamt fast vier Jahre Haft verbüßen.
Laut den Gerichtsaussagen verfolgte und belästigte der Mann seine ehemalige Partnerin über Jahre hinweg systematisch. Er überschwemmte sie und die Kinder mit Droh- und Belästigungsnachrichten, lauerte ihnen vor der Wohnung und in der Tiefgarage auf und setzte sie damit einem langanhaltenden psychischen Druck aus.
Ich habe die Geschädigte im Verfahren als Privatbeteiligtenvertreterin begleitet. Sie litt über Jahr unter „permanente Angst“, sorgte allerdings dafür, dass hunderte Bedrohungsnachrichten gerichtsverwertbar gesichert wurden.
Das Opfer leidet bis heute an den Folgen dieser Erfahrungen: Eine posttraumatische Belastungsstörung begleitet den Alltag der Frau. Der Angeklagte gab vor Gericht zwar teilweise zu, sein Verhalten sei zu weit gegangen, zeigte aber nach Ansicht von Richter, Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreterin keinerlei glaubhafte Reue.
In seinen Schlussworten hielt der Richter fest, er habe „eine gewisse Angst, dass hier ein Femizid passieren kann“ – ein Hinweis auf das Gefährdungspotential, das von lang anhaltender psychischer Gewalt ausgeht.
Das Urteil ist rechtskräftig und soll ein deutliches Signal gegen Stalking und psychische Gewalt setzen – und gleichzeitig den Opferschutz weiter stärken.
Wie ich Ihnen helfen kann
Ich bin an Ihrer Seite, damit Sie nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich gut begleitet werden – für mehr Sicherheit, Klarheit und gerechtfertigte Anerkennung Ihres Leids.Als erfahrene Rechtsanwältin biete ich Ihnen professionelle Unterstützung, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Ich setze mich dafür ein, dass Ihre Rechte im Strafverfahren gehört und konsequent durchgesetzt werden – von Schadensersatz und Schmerzensgeld bis zu wirksamen Schutzmaßnahmen.
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