Stalking endet mit Haftstrafe

Stalking endet mit Haftstrafe

Stalking endet mit Haftstrafe

Richter warnt vor Eskalationsgefahr

Am Landesgericht Wels endete ein jahrelanges Martyrium für eine 42-jährige Frau und ihre beiden minderjährigen Kinder mit einem eindeutigen Urteil: Der 43-jährige Ex-Partner wurde wegen wiederholter schwerer Körperverletzung und Stalking verurteilt und muss nun insgesamt fast vier Jahre Haft verbüßen. 

Laut den Gerichtsaussagen verfolgte und belästigte der Mann seine ehemalige Partnerin über Jahre hinweg systematisch. Er überschwemmte sie und die Kinder mit Droh- und Belästigungsnachrichten, lauerte ihnen vor der Wohnung und in der Tiefgarage auf und setzte sie damit einem langanhaltenden psychischen Druck aus.

Ich habe die Geschädigte im Verfahren als Privatbeteiligtenvertreterin begleitet. Sie litt über Jahr unter „permanente Angst“, sorgte allerdings dafür, dass hunderte Bedrohungsnachrichten gerichtsverwertbar gesichert wurden.

Das Opfer leidet bis heute an den Folgen dieser Erfahrungen: Eine posttraumatische Belastungsstörung begleitet den Alltag der Frau. Der Angeklagte gab vor Gericht zwar teilweise zu, sein Verhalten sei zu weit gegangen, zeigte aber nach Ansicht von Richter, Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreterin keinerlei glaubhafte Reue. 

In seinen Schlussworten hielt der Richter fest, er habe „eine gewisse Angst, dass hier ein Femizid passieren kann“ – ein Hinweis auf das Gefährdungspotential, das von lang anhaltender psychischer Gewalt ausgeht. 

Das Urteil ist rechtskräftig und soll ein deutliches Signal gegen Stalking und psychische Gewalt setzen – und gleichzeitig den Opferschutz weiter stärken.

Wie ich Ihnen helfen kann

Ich bin an Ihrer Seite, damit Sie nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich gut begleitet werden – für mehr Sicherheit, Klarheit und gerechtfertigte Anerkennung Ihres Leids.Als erfahrene Rechtsanwältin biete ich Ihnen professionelle Unterstützung, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Ich setze mich dafür ein, dass Ihre Rechte im Strafverfahren gehört und konsequent durchgesetzt werden – von Schadensersatz und Schmerzensgeld bis zu wirksamen Schutzmaßnahmen.

Vertretung im Strafverfahren: Ich trete als Ihre Stimme auf, damit Ihre Perspektive nicht untergeht.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Ich kämpfe für Schadenersatz und Schmerzensgeld, die Ihnen zustehen.
Prozessbegleitung: Von der Beratung bis zur Urteilsverkündung begleite ich Sie rechtlich und unterstütze Sie emotional.
Schutz & Sicherheitsmaßnahmen: Auf Wunsch helfe ich bei Schutzanordnungen, die Ihre Sicherheit erhöhen.
Kooperation mit Opferschutzeinrichtungen: Dadurch entstehen Ihnen häufig keine Kosten, wenn ich über diese Stellen beauftragt werde.

 Ich bin an Ihrer Seite, damit Sie nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich gut begleitet werden – für mehr Sicherheit, Klarheit und gerechtfertigte Anerkennung Ihres Leids.

In den Ausschuss gewählt

In den Ausschuss gewählt

In den Ausschuss gewählt

Neue Aufgabe: Mitglied im Ausschuss der oö. Rechtsanwaltskammer

„Ich freue mich sehr, bekannt geben zu dürfen, dass ich in den Ausschuss der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer gewählt wurde.

Die Wahl in dieses Gremium ist für mich eine besondere Ehre und Verantwortung. Der Ausschuss vertritt die Interessen der oberösterreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, gestaltet die Rahmenbedingungen unserer Berufsausübung mit und wirkt an wichtigen berufspolitischen Entscheidungen mit.

Als Strafverteidigerin ist es mir ein großes Anliegen, die Perspektive der Strafrechtspraxis in die Arbeit des Ausschusses einzubringen – mit Fokus auf Qualität, Fairness und eine moderne, transparente Anwaltschaft.

Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen für das Vertrauen und freue mich auf die kommenden Jahre konstruktiver Zusammenarbeit im Dienste unseres Berufsstandes.“

 

Foto: (c) Markus Wenzel

Schneller zur Fußfessel mit digitalem Antrag

Schneller zur Fußfessel mit digitalem Antrag

Schneller zur Fußfessel mit digitalem Antrag

Schneller zur Fußfessel: Österreichs erste Online-Plattform ist live!

Ab sofort ist unsere neue Online-Plattform fussfessel-antrag.at online. Sie bietet eine einfache, sichere und vollständig digitale Möglichkeit, einen Antrag auf die elektronische Fußfessel zu stellen – schnell, verständlich und rechtskonform.

Kollege Mag. Michael Lanzinger und ich haben eine Plattform entwickelt, die Sie online und Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – vom Ausfüllen bis zur Übermittlung – begleitet. Für alle, die individuelle Unterstützung wünschen, bieten wir auf Anfrage zusätzlich ein Premium-Angebot mit persönlicher Beratung an.

Ziel von fussfessel-antrag.at ist es, den Zugang zum elektronisch überwachten Hausarrest in Österreich zu vereinfachen – unbürokratisch, schnell und professionell.

Sie bekommen auf dieser Seite alle Informationen zu Voraussetzungen, benötigten Unterlagen und weiteren Schritten. Haben Sie alles beisammen, kann der Antrag kostengünstig eingereicht und effizient bearbeitet werden.

Schauen Sie vorbei, testen Sie die Plattform und geben Sie uns gerne Feedback!
fussfessel-antrag.at

Was gilt seit 1. September für den elektronisch überwachten Hausarrest?

Am 1. September ist eine Änderung im Strafvollzug in Österreich in Kraft getreten. Die Zielgruppe für elektronisch überwachten Hausarrest in der Stafhaft, besser bekannt unter Fußfessel, wurde deutlich vergrößert. Statt bisher einer Reststrafe von 12 Monaten können nun Häftlinge bis zu einer Reststrafe von 24 Monaten den „Hausarrest“ beantragen. Anträge können direkt nach der Verurteilung gestellt werden, die Haft wird bis zur Entscheidung ausgesetzt. Weiterhin ausgeschlossen sind schwere Gewalt- und Sexualdelikte. 

Vorausgesetzt werden eine feste Wohnung, eine Beschäftigung und die Zustimmung etwaiger Mitbewohner. Die Kosten betragen 22 Euro täglich.

Mit dieser Reform sollen österreichweit etwa 20 bis 25 Millionen Euro pro Jahr gespart, Justizanstalten entlastet und Resozialisierung gefördert werden.

Update im Fall Dr. Kellermayr: Urteil rechtskräftig

Update im Fall Dr. Kellermayr: Urteil rechtskräftig

Update im Fall Dr. Kellermayr: Urteil rechtskräftig

Strafverfahren erfolgreich abgeschlossen.

Nach mehr als zwei Jahren intensiver Ermittlungen, öffentlicher Diskussion und einem aufsehenerregenden Strafprozess steht nun fest: Das Urteil ist rechtskräftig.

Mein Mandant wurde vom Vorwurf, am Tod von Dr. Lisa-Maria Kellermayr mitursächlich gewesen zu sein, freigesprochen – die Staatsanwaltschaft Wels hat das angemeldete Rechtsmittel zurückgezogen – somit ist das Urteil des Landesgerichtes Wels rechtskräftig.

Dieser Fall hat gezeigt, wie schwer die Last eines Strafverfahrens wiegt – besonders, wenn es von massiver medialer Aufmerksamkeit und öffentlichem Druck begleitet wird. Über zwei Jahre lang stand mein Mandant unter Beschuldigung, sah sich Vorverurteilungen und Spekulationen ausgesetzt.

Ein Strafverfahren hinterlässt Spuren – auch dann, wenn es mit einem Freispruch endet. Für Betroffene bedeutet es, mit Misstrauen, Angst und existenzieller Unsicherheit zu leben. Diese Erfahrungen verschwinden nicht mit dem Urteil.

Ich bin stolz darauf, meinen Mandanten durch dieses Verfahren begleitet und für die Wahrheit gekämpft zu haben. Der Freispruch bestätigt, wie wichtig eine sorgfältige, unbeirrte Verteidigungsarbeit ist – gerade dann, wenn der öffentliche Druck groß ist.

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Strittige Scheidung: Verschuldensausspruch ist relevant!

Strittige Scheidung: Verschuldensausspruch ist relevant!

Strittige Scheidung: Verschuldensausspruch ist relevant!

Über die Auswirkungen einer strittigen Scheidung und die Relevanz des Verschuldensausspruchs.

Eine strittige Scheidung kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben, insbesondere wenn vom Gericht ein Verschulden an der Zerrüttung der Ehe ausspricht. In Österreich (eines der letzten Länder in der EU) spielt das Verschulden in mehreren Bereichen eine zentrale Rolle und beeinflusst maßgeblich die Scheidungsfolgen. Dieser Beitrag beleuchtet, welche Aspekte davon betroffen sind und warum die Frage des Verschuldens bei einer strittigen Scheidung so entscheidend ist.

 

1. Unterhaltsansprüche zwischen Ehepartnern

Der Ausspruch eines Verschuldens wirkt sich erheblich auf die Unterhaltsverpflichtungen aus.

 

  • Alleinverschulden:
    Wird einer der Ehepartner für das Scheitern der Ehe allein verantwortlich gemacht (z. B. durch Untreue, Gewalt oder schwere Vernachlässigung der ehelichen Pflichten), so hat dieser in der Regel keinen Anspruch auf Unterhalt. Der nicht schuldige Partner kann jedoch Unterhalt verlangen, wenn er bedürftig ist bzw. wenn sich rechnerisch einer ergibt.

 

  • Überwiegendes Verschulden:
    Liegt ein überwiegendes Verschulden eines Ehepartners vor, kann der andere, weniger schuldige Partner Anspruch auf Unterhalt haben.
  • Gleichteiliges Verschulden:
    Haben beide Partner gleichermaßen zum Scheitern der Ehe beigetragen, besteht kein Anspruch auf Unterhalt. Ausnahme: Ein Partner ist bedürftig und der andere wirtschaftlich leistungsfähig. In diesem Fall kann „Billigkeitsunterhalt“ gewährt werden, unabhängig vom Verschulden.

2. Auswirkungen auf die Vermögensverteilung

Das Verschulden hat keine direkte Auswirkung auf die Vermögensaufteilung. Nach österreichischem Recht wird das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse nach dem Prinzip der „angemessenen Aufteilung“ geteilt, unabhängig davon, wer für das Scheitern der Ehe verantwortlich ist.

Ausnahmen:

  • Vermögen, das durch Verschwendung oder mutwillige Schädigung während der Ehe verloren wurde, kann vom schuldigen Partner nicht in die Aufteilung einbezogen werden.
  • Vermögen, das vor der Ehe eingebracht oder während der Ehe geerbt wurde, bleibt dem jeweiligen Partner zugeordnet.

3. Obsorge und Kontaktrecht für Kinder

Die Obsorge und das Kontaktrecht richten sich stets nach dem Kindeswohl und nicht nach dem Verschulden der Eltern. Das Verschulden hat hier nur dann eine indirekte Relevanz, wenn das Verhalten eines Elternteils das Kindeswohl gefährdet hat.

Beispiele:

  • Ein Elternteil, der Gewalt angewendet oder das Kind psychisch belastet hat, könnte bei der Obsorge benachteiligt werden.

 

  • Ein Elternteil, der eine Affäre hatte, wird hingegen bei der Obsorge nicht benachteiligt, solange das Verhalten keinen direkten Einfluss auf das Kind hatte.

4. Kosten des Verfahrens

In einer strittigen Scheidung trägt in der Regel die unterlegene Partei die Verfahrenskosten. Wenn das Gericht ein überwiegendes oder alleiniges Verschulden feststellt, kann der schuldige Partner dazu verpflichtet werden, die Kosten des anderen Partners zu übernehmen.

      Relevant der anwaltlichen Vertretung bei strittigen Scheidungen

      Da das Verschulden so weitreichende Konsequenzen haben kann, ist eine sorgfältige rechtliche Vertretung in einem strittigen Scheidungsverfahren unerlässlich:

      • Beweisführung:
        Der Anwalt hilft, Beweise für das Verschulden des anderen Ehepartners aufzuzeigen und vorzulegen (z. B. durch Zeugen, Dokumente oder Gutachten).
      • Strategische Verhandlung:
        Ein erfahrener Anwalt kann bei Verhandlungen zwischen den Parteien eine günstige Lösung anstreben, um kostspielige und belastende Prozesse zu vermeiden.
      • Rechtslage klären:
        Ein Anwalt klärt, ob und in welchem Umfang das Verschulden in den einzelnen Bereichen (z. B. Unterhalt) geltend gemacht werden kann.

      Fazit

      Der Ausspruch eines Verschuldens bei einer strittigen Scheidung in Österreich hat erhebliche Auswirkungen, insbesondere auf Unterhaltsansprüche und die Verfahrenskosten. Auch wenn Aspekte wie Vermögensaufteilung und Obsorge vom Verschulden meist unberührt bleiben, kann es in Ausnahmefällen dennoch eine Rolle spielen.

      Eine strittige Scheidung erfordert eine gründliche rechtliche Vorbereitung und strategische Begleitung, um Ihre Rechte zu schützen und faire Scheidungsfolgen zu erreichen.