Stalking: Schuldig in allen Anklagepunkten
Sieben Jahre Haft und Einweisung: Urteil im Fall des Marchtrenker Stalkers
Jahrelanges Stalking, gefährliche Drohungen, schwere Körperverletzung – trotz mehrerer Verurteilungen ließ ein 43-jähriger Mann aus Marchtrenk nicht von seiner Ex-Frau ab. Selbst aus der Haft heraus setzte er sie mit einem drohenden Brief und verbotenen Anrufen weiter unter Druck. Am Landesgericht Wels wurde er nun erneut verurteilt.
Das Urteil
Das Gericht sprach den Mann in allen Punkten schuldig: drei weitere Jahre Haft, gemeinsam mit der bereits rechtskräftigen Vorstrafe knapp sieben Jahre insgesamt. Zusätzlich ordnete es seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an – ein Gutachten hatte seine hohe Gefährlichkeit bestätigt.
Opfervertretung: Es geht um mehr als den Einzelfall
Als Vertreterin der Betroffenen betonte Sonja Fasthuber im Prozess:
„Es geht nicht nur um zwei weitere Taten, sondern um die Frage, ob der Rechtsstaat in der Lage ist sicherzustellen, dass meine Mandantin endlich ein Leben in Sicherheit führen kann.“
Der Angeklagte selbst zeigte sich unbeeindruckt: Er bezeichnete sein Verhalten als bewusst geplantes „Projekt“, um in ein forensisch-therapeutisches Zentrum statt ins Gefängnis zu kommen. Der Fall hat mittlerweile auch mediales Interesse geweckt – ein ORF-Kamerateam begleitete die Verhandlung für ein neues True-Crime-Format. Sobald ein Ausstrahlungstermin feststeht, werden wir in den News darüber informieren. Auch die Regionalmedien waren vor Ort und berichteten (siehe Artikel von auf meinbezirk.at)
Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, Betroffene von Stalking über ein oft jahrelanges Verfahren hinweg konsequent zu begleiten – damit wiederholtes Fehlverhalten nicht folgenlos bleibt.
Sie sind selbst von Stalking oder Bedrohung betroffen?
Als Opfervertreterin begleite ich Betroffene von Stalking, gefährlicher Drohung und Gewalt durch das gesamte Strafverfahren
– kompetent, konsequent und mit dem Ziel, Sicherheit wiederherzustellen. Je frühzeitiger Sie sich melden,
desto besser können Ihre Rechte geschützt werden.