Strittige Scheidung: Verschuldensausspruch ist relevant!

Strittige Scheidung: Verschuldensausspruch ist relevant!

Strittige Scheidung: Verschuldensausspruch ist relevant!

Über die Auswirkungen einer strittigen Scheidung und die Relevanz des Verschuldensausspruchs.

Eine strittige Scheidung kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben, insbesondere wenn vom Gericht ein Verschulden an der Zerrüttung der Ehe ausspricht. In Österreich (eines der letzten Länder in der EU) spielt das Verschulden in mehreren Bereichen eine zentrale Rolle und beeinflusst maßgeblich die Scheidungsfolgen. Dieser Beitrag beleuchtet, welche Aspekte davon betroffen sind und warum die Frage des Verschuldens bei einer strittigen Scheidung so entscheidend ist.

 

1. Unterhaltsansprüche zwischen Ehepartnern

Der Ausspruch eines Verschuldens wirkt sich erheblich auf die Unterhaltsverpflichtungen aus.

 

  • Alleinverschulden:
    Wird einer der Ehepartner für das Scheitern der Ehe allein verantwortlich gemacht (z. B. durch Untreue, Gewalt oder schwere Vernachlässigung der ehelichen Pflichten), so hat dieser in der Regel keinen Anspruch auf Unterhalt. Der nicht schuldige Partner kann jedoch Unterhalt verlangen, wenn er bedürftig ist bzw. wenn sich rechnerisch einer ergibt.

 

  • Überwiegendes Verschulden:
    Liegt ein überwiegendes Verschulden eines Ehepartners vor, kann der andere, weniger schuldige Partner Anspruch auf Unterhalt haben.
  • Gleichteiliges Verschulden:
    Haben beide Partner gleichermaßen zum Scheitern der Ehe beigetragen, besteht kein Anspruch auf Unterhalt. Ausnahme: Ein Partner ist bedürftig und der andere wirtschaftlich leistungsfähig. In diesem Fall kann „Billigkeitsunterhalt“ gewährt werden, unabhängig vom Verschulden.

2. Auswirkungen auf die Vermögensverteilung

Das Verschulden hat keine direkte Auswirkung auf die Vermögensaufteilung. Nach österreichischem Recht wird das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse nach dem Prinzip der „angemessenen Aufteilung“ geteilt, unabhängig davon, wer für das Scheitern der Ehe verantwortlich ist.

Ausnahmen:

  • Vermögen, das durch Verschwendung oder mutwillige Schädigung während der Ehe verloren wurde, kann vom schuldigen Partner nicht in die Aufteilung einbezogen werden.
  • Vermögen, das vor der Ehe eingebracht oder während der Ehe geerbt wurde, bleibt dem jeweiligen Partner zugeordnet.

3. Obsorge und Kontaktrecht für Kinder

Die Obsorge und das Kontaktrecht richten sich stets nach dem Kindeswohl und nicht nach dem Verschulden der Eltern. Das Verschulden hat hier nur dann eine indirekte Relevanz, wenn das Verhalten eines Elternteils das Kindeswohl gefährdet hat.

Beispiele:

  • Ein Elternteil, der Gewalt angewendet oder das Kind psychisch belastet hat, könnte bei der Obsorge benachteiligt werden.

 

  • Ein Elternteil, der eine Affäre hatte, wird hingegen bei der Obsorge nicht benachteiligt, solange das Verhalten keinen direkten Einfluss auf das Kind hatte.

4. Kosten des Verfahrens

In einer strittigen Scheidung trägt in der Regel die unterlegene Partei die Verfahrenskosten. Wenn das Gericht ein überwiegendes oder alleiniges Verschulden feststellt, kann der schuldige Partner dazu verpflichtet werden, die Kosten des anderen Partners zu übernehmen.

      Relevant der anwaltlichen Vertretung bei strittigen Scheidungen

      Da das Verschulden so weitreichende Konsequenzen haben kann, ist eine sorgfältige rechtliche Vertretung in einem strittigen Scheidungsverfahren unerlässlich:

      • Beweisführung:
        Der Anwalt hilft, Beweise für das Verschulden des anderen Ehepartners aufzuzeigen und vorzulegen (z. B. durch Zeugen, Dokumente oder Gutachten).
      • Strategische Verhandlung:
        Ein erfahrener Anwalt kann bei Verhandlungen zwischen den Parteien eine günstige Lösung anstreben, um kostspielige und belastende Prozesse zu vermeiden.
      • Rechtslage klären:
        Ein Anwalt klärt, ob und in welchem Umfang das Verschulden in den einzelnen Bereichen (z. B. Unterhalt) geltend gemacht werden kann.

      Fazit

      Der Ausspruch eines Verschuldens bei einer strittigen Scheidung in Österreich hat erhebliche Auswirkungen, insbesondere auf Unterhaltsansprüche und die Verfahrenskosten. Auch wenn Aspekte wie Vermögensaufteilung und Obsorge vom Verschulden meist unberührt bleiben, kann es in Ausnahmefällen dennoch eine Rolle spielen.

      Eine strittige Scheidung erfordert eine gründliche rechtliche Vorbereitung und strategische Begleitung, um Ihre Rechte zu schützen und faire Scheidungsfolgen zu erreichen.

      Untersuchungshaft

      Untersuchungshaft

      Untersuchungshaft

      Das Wichtigste zur U-Haft auf einen Blick. 

      Die Untersuchungshaft stellt eine gravierende Maßnahme im österreichischen Strafverfahren dar. Sie dient nicht der Strafe und darf nur dann angeordnet werden, wenn ein dringender Tatverdacht und einer der im Gesetz geregelten Haftgründe vorliegen. Für die betroffenen Personen und ihre Angehörigen ist dies eine belastende Situation. In diesem Beitrag erläutere ich die Grundlagen der Untersuchungshaft, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen und wie Sie als Angehöriger aktiv werden können, um die Rechte Ihrer Angehörigen zu wahren.

      Was ist Untersuchungshaft?

      Die Untersuchungshaft ist eine Freiheitsentziehung, die in Österreich im Rahmen eines Strafverfahrens angeordnet werden kann. Sie wird vom Haftrichter, auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängt und dient dem Zweck, den Verlauf des Verfahrens zu sichern. Sie soll verhindern, dass der Beschuldigte flieht, Beweismittel manipuliert oder sich der Strafverfolgung entzieht. Sie darf nicht angeordnet oder fortgesetzt werden, wenn sie zur Bedeutung der Sache oder zu der erwartenden Strafe außer Verhältnis steht oder ihr Zweck durch Anwendung gelinderer Mittel (bsp. Weisungen) erreicht werden kann.

      Haftfristen und Überprüfung der Verhältnismäßigkeit

      Der Beschluss, mit dem die Untersuchungshaft verhängt wird ist nur 14 Tage wirksam. Nach Ablauf der Haftfrist hat der Haftrichter zu überprüfen, ob die Voraussetzungen zur Verlängerung der Untersuchungshaft gegeben sind. Die Haftfrist beträgt ab erstmaliger Fortsetzung ein Monat und zwei Monate ab weiterer Fortsetzung. Diese regelmäßige Überprüfung stellt sicher, dass die Haft nicht unverhältnismäßig lange dauert. Dabei sind auch maximale Haftfristen vom Richter zu berücksichtigen.

      Rechtsmittel gegen die Untersuchungshaft

      Falls das Gericht Untersuchungshaft verhängt, steht dem Beschuldigten Rechtsmittel der Beschwerde zur Verfügung. Vom Verteidiger kann darüber hinaus jederzeit ein Enthaftungsantrag gestellt werden.

      Ihre Rechte als Angehöriger

      Für Angehörige ist die Situation besonders belastend. Es gibt jedoch wichtige Schritte, die Sie unternehmen können, um Ihrem Angehörigen beizustehen und seine Rechte zu wahren.

      Besuche: Nachdem Sie einen Besucherausweis bei der Staatsanwaltschaft eingeholt haben, können Sie Ihren Angehörigen regelmäßig in der Justizanstalt besuchen. Dies erfolgt in der Regel nach vorheriger Terminvereinbarung. Besuche bieten nicht nur emotionalen Beistand, sondern auch die Möglichkeit, sich über den Stand des Verfahrens zu informieren.

      Telefonate: Ihr Angehöriger kann beantragen, dass Ihre Telefonnummer freigeschaltet wird. Sobald auf dem Konto Ihres Angehörigen Guthaben aufgeladen ist, können Sie nahezu täglich telefonieren. Telefonate stellen eine wertvolle Kommunikationsmöglichkeit dar, um in Kontakt zu bleiben und Informationen auszutauschen.

      Geld und Kleidung: Sie können Ihrem Angehörigen Geld überweisen, damit er in der Justizanstalt Lebensmittel, Zigaretten oder Hygieneartikel im Gefängnisshop kaufen kann. Außerdem können Sie Kleidung und andere notwendige Utensilien in der Justizanstalt abgeben, um ihm das Leben während der Haft zu erleichtern.

      Wie ich Ihnen helfen kann

      Als erfahrene Strafverteidigerin stehe ich Ihnen und Ihrem Angehörigen während des gesamten Verfahrens mit Rat und Tat zur Seite. Es ist wichtig, schnell zu handeln, um sicherzustellen, dass die Rechte des Inhaftierten gewahrt bleiben und er eine faire Behandlung erhält. Ich unterstütze Sie dabei, in dieser schwierigen Situation einen klaren und strukturierten Plan zu entwickeln. Zu meinen Leistungen gehören:

      • Direkte Kommunikation mit den zuständigen Behörden und Gerichten: Ich kümmere mich um alle rechtlichen Belange und informiere Sie regelmäßig über den Stand der Ermittlungen und die Entscheidung des Gerichts.
      • Regelmäßige Besuche des Inhaftierten: Ich besuche Ihren Angehörigen in der Justizanstalt und sorge dafür, dass er während der Haft die notwendige Unterstützung erhält.
      • Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie: Ich entwickle eine maßgeschneiderte Strategie, um den bestmöglichen Ausgang für Ihren Angehörigen zu erzielen.
      • Rechtsmittel und Haftbeschwerden: Sollte eine Anordnung der Untersuchungshaft oder deren Verlängerung unverhältnismäßig erscheinen, unterstütze ich Sie bei der Einlegung von Rechtsmitteln.

      Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen. Ich bin für Sie da – entschlossen, kompetent und an Ihrer Seite.

      Freispruch in der Causa Dr. Kellermayr

      Freispruch in der Causa Dr. Kellermayr

      Freispruch in der Causa Dr. Kellermayr

      Heute war es soweit: Nach dreieinhalb Prozesstagen hat der Schöffensenat ein Urteil gefällt – nicht schuldig!

      Mein Mandant wurde der gefährlichen Drohung beschuldigt, bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe standen im Raum. Grund dafür waren Droh-Mails, die in Zusammenhang mit dem Suizid der 36-jährigen Ärztin aus Seewalchen, Lisa-Marie Kellermayr im August 2022, standen.

      Während des Prozesses wurde – von vielen Zeugen untermauert – zu Tage gebracht, dass Frau Kellermayr, seit sie 14 Jahre alt war, immer wieder mit psychischen Problemen, auch suizidalen Phasen zu kämpfen hatte. Auch die finanzielle Situation ihrer Ordination machte ihr zu schaffen.

      Während der Corona-Zeit bezog Dr. Kellermayr öffentlich auf sozialen Medien für die Impfung Stellung und bekam diesbezüglich Droh-Mails, auch von meinem Mandanten – ein Schlagabtausch folgte. Keinesfalls zeigte sich Dr. Kellermayr dadurch eingeschüchtert.

      Bedroht fühlte sie sich jedoch von einem anderen Mail-Schreiber, Darknet-User Claas, der bis heute nicht ausgeforscht werden konnte. Die Inhalte dieser Mails erschüttern bis ins Mark. Dr. Kellermayr hat dies auch in ihrer Familie geäußert.

      In Summe waren es wahrscheinlich viele kleine Puzzle-Teile, die Lisa-Maria Kellermayr dazu bewogen haben, sich das Leben zu nehmen. Es ist ein Fall, der niemanden kalt lässt, nicht mich und auch nicht meinen Mandanten.

      Auch wenn Droh-Mails in keinster Weise gerechtfertigt sind, stehen sie in diesem Fall jedoch in keinem mitursächlichen Kausalzusammenhang für den Suizid von Dr. Kellermayr. Somit urteilte das Gericht gegen den 61-jährigen Deutschen: FREISPRUCH!

      Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

      Mein Mandant wurde von mir in Kooperation mit Kollege Martin Feigl vertreten. Auch Jessica Hamed war mit im Verteidigerteam. Sie hat unseren Mandanten bereits am LG München vertreten. Dort wurde das Verfahren eingestellt. 

      Ein Leitfaden zur einvernehmlichen Scheidung

      Ein Leitfaden zur einvernehmlichen Scheidung

      Ein Leitfaden zur einvernehmlichen Scheidung

      Wie dieses Verfahren abläuft, und warum anwaltliche Beratung trotz Einigkeit unverzichtbar ist. 

      Die einvernehmliche Scheidung ist die schnellste und kostengünstigste Möglichkeit, eine Ehe in Österreich zu scheiden. Sie setzt voraus, dass beide Ehepartner sich einig sind – sowohl über das Ende der Ehe als auch über wesentliche Folgen der Ehescheidung. In diesem Beitrag erkläre ich den Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung, gebe praktische Tipps und erläutere, warum eine anwaltliche Beratung unverzichtbar ist.

       

      Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung

      • Zerrüttung der Ehe: Beide Partner müssen bestätigen, dass die Ehe unheilbar zerrüttet ist und keine Wiederherstellung möglich ist.
      • Zerrüttung seit mindestens sechs Monaten: Es ist gesetzliche vorgeschrieben, dass die eheliche Gemeinschaft bereits seit sechs Monaten aufgehoben sein muss, bevor der Antrag auf einvernehmliche Scheidung gestellt werden kann.
      • Einvernehmen über die Scheidungsfolgen: Damit die Ehe einvernehmlich geschieden werden kann, ist es notwendig, dass zwischen den Ehepartnern Einvernehmen über folgende Punkte herrscht:
        • Vermögensaufteilung: Ehewohnung, Ausgleichszahlung, Kredite, Vermögen
        • Eheliche Kinder: Obsorge, Wohnsitz, Unterhalt, Kontaktrecht
        • Unterhalt für Ehepartner
      • Elternberatung nach § 95 AußStrG: Wenn der Ehe minderjährige Kinder entstammen, müssen beide Elternteile (gemeinsam oder getrennt) eine Elternberatung über die Scheidungsfolgen absolvieren und dem Gericht eine Bestätigung darüber vorlegen.

      Ablauf der einvernehmlichen Scheidung

      • Vorbereitung der Scheidungsfolgenvereinbarung: Im besten Fall wurde bereits eine schriftliche Scheidungsfolgenvereinbarung formuliert, die dem Gericht vorgelegt werden kann.
      • Einreichung des Scheidungsantrags: Der Antrag auf einvernehmliche Scheidung wird beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht.
      • Gerichtstermin
        Das Gericht lädt beide Parteien zu einem Termin. Hier wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die einvernehmliche Scheidung gegeben sind. Wird dies von beiden Ehepartnern bestätigt und liegen alle Urkunden vor, wird der Beschluss auf Scheidung der Ehe gefällt.

      Tipps für eine erfolgreiche einvernehmliche Scheidung

      • Offene Kommunikation: Sprechen Sie frühzeitig und ehrlich über Ihre Erwartungen. Klare Absprachen können Konflikte vermeiden.
      • Professionelle Unterstützung: Ein Rechtsanwalt kann helfen, faire Lösungen zu erarbeiten, falls es Meinungsverschiedenheiten gibt.
      • Realistische Planung: Kalkulieren Sie mögliche finanzielle Belastungen wie Unterhalt oder die Neuanschaffung einer Wohnung ein.
      • Ausarbeitung der Scheidungsfolgevereinbarung: Lassen Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung von einem Rechtsanwalt ausarbeiten, um rechtliche und steuerliche Nachteile zu vermeiden

      Warum eine Beratung durch eine Rechtsanwältin notwendig ist

      • Rechtssicherheit: Ein Anwalt stellt sicher, dass alle Vereinbarungen rechtskonform und eindeutig formuliert sind. Fehler in der Scheidungsfolgenvereinbarung können zu kostspieligen Nachverhandlungen führen.
      • Schutz vor Benachteiligung: Ein erfahrener Anwalt hilft, faire Regelungen zu finden, und verhindert, dass eine Partei unbewusst benachteiligt wird. Dies ist insbesondere bei der Frage eines möglichen Unterhaltsverzicht notwendig. Ein Unterhaltsverzicht kann weitreichende sozialrechtliche Konsequenzen haben. Vor Abgabe eines Unterhaltsverzicht empfehle ich immer eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
      • Individuelle Lösungen: Jede Scheidung ist einzigartig. Ein Anwalt kann maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten, die den spezifischen Umständen Ihrer Ehe gerecht werden.
      • Reibungsloser Ablauf: Der Anwalt kennt die gerichtlichen Verfahren und sorgt dafür, dass die Scheidung schnell und unkompliziert abgewickelt wird.

      Fazit

      Die einvernehmliche Scheidung ist ein effizienter und vergleichsweise günstiger Weg, eine Ehe zu beenden. Dennoch erfordert sie sorgfältige Vorbereitung und rechtliche Absicherung, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Eine anwaltliche Beratung ist dabei nicht nur hilfreich, sondern oft auch entscheidend, um langfristige Sicherheit zu gewährleisten.

      Haben Sie Fragen zur einvernehmlichen Scheidung oder möchten Sie Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung prüfen lassen? Kontaktieren Sie mich – ich stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

      Ablauf eines Strafverfahrens in Österreich – ein Überblick

      Ablauf eines Strafverfahrens in Österreich – ein Überblick

      Ablauf eines Strafverfahrens in Österreich – ein Überblick

      Ein Strafverfahren kann für den Betroffenen eine belastende Erfahrung sein. Um Ihnen den Ablauf eines solchen Verfahrens verständlich zu machen, möchte ich Ihnen einen detaillierten Überblick über die einzelnen Schritte, beginnend mit der Ermittlung bis hin zur Hauptverhandlung, geben.

      Ermittlungsverfahren

      Der Beginn eines Strafverfahrens ist in der Regel das Ermittlungsverfahren. Es wird entweder von der Staatsanwaltschaft oder von der Polizei eingeleitet, wenn der Verdacht besteht, dass eine strafbare Handlung gesetzt wurde. Zu diesem Zeitpunkt kann die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob die Ermittlungen aufgenommen werden oder nicht. In dieser Phase können Sie als Beschuldigter bereits mit Maßnahmen konfrontiert werden, wie etwa einer Hausdurchsuchung oder der Beschlagnahme von Beweismitteln.

      Die Staatsanwaltschaft führt die Ermittlungen durch, sammelt Beweise, vernimmt Zeugen und kann auch Sie als Beschuldigten vernehmen. Zu beachten ist, dass Sie im Ermittlungsverfahren das Recht haben, einen Anwalt zu konsultieren und sich nicht selbst belasten zu müssen. Weiters können Sie bereits in diesem Stadium des Verfahrens aktiv in das Verfahren eingreifen und beispielsweise Beweisanträge stellen.

      Anklageerhebung

      Kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass ausreichend Beweise für eine Straftat vorliegen, erhebt sie Anklage vor dem zuständigen Gericht. Die Anklageschrift (oder der Strafantrag) enthält die konkreten Vorwürfe und die rechtlichen Grundlagen der Anklage. In der Regel erhalten Sie erhalten eine Kopie der Anklageschrift und werden zur Hauptverhandlung geladen.

      Hauptverhandlung

      Die Hauptverhandlung ist der zentrale Bestandteil eines Strafverfahrens. Sie findet vor dem zuständigen Gericht statt, das je nach Schwere der Straftat entweder ein Einzelrichter, ein Schöffengericht oder ein Geschworenengericht sein kann. Der Ablauf einer Strafverhandlung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

      1. Personalien

      Zuerst werden die Personalien des Angeklagten aufgenommen.

      2. Anklagevortrag

      Die Staatsanwaltschaft trägt die Anklage oder den Strafantrag vor und führt aus, was dem Angeklagten vorgeworfen wird.

      3. Gegenäußerung des Verteidigers

      Der Verteidiger erklärt, ob sich der Angeklagte „schuldig“ oder „nicht schuldig“ bekennt. Er stellt den Sachverhalt aus Sicht des Angeklagten dar.

      4. Vernehmung des Angeklagten

      Der Angeklagte kann sich zur Sache äußern und eine zusammenhängende Erklärung abgeben oder Schweigen.

      5. Beweisaufnahme

       Zeugen werden befragt, Sachverständige gehört und Dokumente oder Tatortfotos präsentiert.

      6. Plädoyers und Urteilsverkündung

      Nach den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung zieht sich das Gericht zurück, um das Urteil zu fällen. Anschließend wird das Urteil verkündet.

      Rechtsmittel

      Gegen ein Urteil der ersten Instanz können Sie als Angeklagter Rechtsmittel einlegen. Ob dies sinnvoll ist, sollten Sie nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt entscheiden.

      Fazit

      Der Ablauf eines Strafverfahrens kann komplex und nervenaufreibend sein. Es ist daher ratsam, sich bereits im frühen Stadium eines Verfahrens rechtlichen Beistand zu suchen, um Ihre Rechte zu wahren und einen fairen Verlauf des Verfahrens zu gewährleisten. Als Ihre Rechtsanwältin begleite ich Sie durch alle Phasen des Verfahrens und sorge für eine kompetente Verteidigung.

      Bei weiteren Fragen oder falls Sie Unterstützung in einem Strafverfahren benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.