In den Ausschuss gewählt

In den Ausschuss gewählt

In den Ausschuss gewählt

Neue Aufgabe: Mitglied im Ausschuss der oö. Rechtsanwaltskammer

„Ich freue mich sehr, bekannt geben zu dürfen, dass ich in den Ausschuss der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer gewählt wurde.

Die Wahl in dieses Gremium ist für mich eine besondere Ehre und Verantwortung. Der Ausschuss vertritt die Interessen der oberösterreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, gestaltet die Rahmenbedingungen unserer Berufsausübung mit und wirkt an wichtigen berufspolitischen Entscheidungen mit.

Als Strafverteidigerin ist es mir ein großes Anliegen, die Perspektive der Strafrechtspraxis in die Arbeit des Ausschusses einzubringen – mit Fokus auf Qualität, Fairness und eine moderne, transparente Anwaltschaft.

Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen für das Vertrauen und freue mich auf die kommenden Jahre konstruktiver Zusammenarbeit im Dienste unseres Berufsstandes.“

 

Foto: (c) Markus Wenzel

Schneller zur Fußfessel mit digitalem Antrag

Schneller zur Fußfessel mit digitalem Antrag

Schneller zur Fußfessel mit digitalem Antrag

Schneller zur Fußfessel: Österreichs erste Online-Plattform ist live!

Ab sofort ist unsere neue Online-Plattform fussfessel-antrag.at online. Sie bietet eine einfache, sichere und vollständig digitale Möglichkeit, einen Antrag auf die elektronische Fußfessel zu stellen – schnell, verständlich und rechtskonform.

Kollege Mag. Michael Lanzinger und ich haben eine Plattform entwickelt, die Sie online und Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – vom Ausfüllen bis zur Übermittlung – begleitet. Für alle, die individuelle Unterstützung wünschen, bieten wir auf Anfrage zusätzlich ein Premium-Angebot mit persönlicher Beratung an.

Ziel von fussfessel-antrag.at ist es, den Zugang zum elektronisch überwachten Hausarrest in Österreich zu vereinfachen – unbürokratisch, schnell und professionell.

Sie bekommen auf dieser Seite alle Informationen zu Voraussetzungen, benötigten Unterlagen und weiteren Schritten. Haben Sie alles beisammen, kann der Antrag kostengünstig eingereicht und effizient bearbeitet werden.

Schauen Sie vorbei, testen Sie die Plattform und geben Sie uns gerne Feedback!
fussfessel-antrag.at

Was gilt seit 1. September für den elektronisch überwachten Hausarrest?

Am 1. September ist eine Änderung im Strafvollzug in Österreich in Kraft getreten. Die Zielgruppe für elektronisch überwachten Hausarrest in der Stafhaft, besser bekannt unter Fußfessel, wurde deutlich vergrößert. Statt bisher einer Reststrafe von 12 Monaten können nun Häftlinge bis zu einer Reststrafe von 24 Monaten den „Hausarrest“ beantragen. Anträge können direkt nach der Verurteilung gestellt werden, die Haft wird bis zur Entscheidung ausgesetzt. Weiterhin ausgeschlossen sind schwere Gewalt- und Sexualdelikte. 

Vorausgesetzt werden eine feste Wohnung, eine Beschäftigung und die Zustimmung etwaiger Mitbewohner. Die Kosten betragen 22 Euro täglich.

Mit dieser Reform sollen österreichweit etwa 20 bis 25 Millionen Euro pro Jahr gespart, Justizanstalten entlastet und Resozialisierung gefördert werden.

Update im Fall Dr. Kellermayr: Urteil rechtskräftig

Update im Fall Dr. Kellermayr: Urteil rechtskräftig

Update im Fall Dr. Kellermayr: Urteil rechtskräftig

Strafverfahren erfolgreich abgeschlossen.

Nach mehr als zwei Jahren intensiver Ermittlungen, öffentlicher Diskussion und einem aufsehenerregenden Strafprozess steht nun fest: Das Urteil ist rechtskräftig.

Mein Mandant wurde vom Vorwurf, am Tod von Dr. Lisa-Maria Kellermayr mitursächlich gewesen zu sein, freigesprochen – die Staatsanwaltschaft Wels hat das angemeldete Rechtsmittel zurückgezogen – somit ist das Urteil des Landesgerichtes Wels rechtskräftig.

Dieser Fall hat gezeigt, wie schwer die Last eines Strafverfahrens wiegt – besonders, wenn es von massiver medialer Aufmerksamkeit und öffentlichem Druck begleitet wird. Über zwei Jahre lang stand mein Mandant unter Beschuldigung, sah sich Vorverurteilungen und Spekulationen ausgesetzt.

Ein Strafverfahren hinterlässt Spuren – auch dann, wenn es mit einem Freispruch endet. Für Betroffene bedeutet es, mit Misstrauen, Angst und existenzieller Unsicherheit zu leben. Diese Erfahrungen verschwinden nicht mit dem Urteil.

Ich bin stolz darauf, meinen Mandanten durch dieses Verfahren begleitet und für die Wahrheit gekämpft zu haben. Der Freispruch bestätigt, wie wichtig eine sorgfältige, unbeirrte Verteidigungsarbeit ist – gerade dann, wenn der öffentliche Druck groß ist.

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Freispruch in der Causa Dr. Kellermayr

Freispruch in der Causa Dr. Kellermayr

Freispruch in der Causa Dr. Kellermayr

Heute war es soweit: Nach dreieinhalb Prozesstagen hat der Schöffensenat ein Urteil gefällt – nicht schuldig!

Mein Mandant wurde der gefährlichen Drohung beschuldigt, bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe standen im Raum. Grund dafür waren Droh-Mails, die in Zusammenhang mit dem Suizid der 36-jährigen Ärztin aus Seewalchen, Lisa-Marie Kellermayr im August 2022, standen.

Während des Prozesses wurde – von vielen Zeugen untermauert – zu Tage gebracht, dass Frau Kellermayr, seit sie 14 Jahre alt war, immer wieder mit psychischen Problemen, auch suizidalen Phasen zu kämpfen hatte. Auch die finanzielle Situation ihrer Ordination machte ihr zu schaffen.

Während der Corona-Zeit bezog Dr. Kellermayr öffentlich auf sozialen Medien für die Impfung Stellung und bekam diesbezüglich Droh-Mails, auch von meinem Mandanten – ein Schlagabtausch folgte. Keinesfalls zeigte sich Dr. Kellermayr dadurch eingeschüchtert.

Bedroht fühlte sie sich jedoch von einem anderen Mail-Schreiber, Darknet-User Claas, der bis heute nicht ausgeforscht werden konnte. Die Inhalte dieser Mails erschüttern bis ins Mark. Dr. Kellermayr hat dies auch in ihrer Familie geäußert.

In Summe waren es wahrscheinlich viele kleine Puzzle-Teile, die Lisa-Maria Kellermayr dazu bewogen haben, sich das Leben zu nehmen. Es ist ein Fall, der niemanden kalt lässt, nicht mich und auch nicht meinen Mandanten.

Auch wenn Droh-Mails in keinster Weise gerechtfertigt sind, stehen sie in diesem Fall jedoch in keinem mitursächlichen Kausalzusammenhang für den Suizid von Dr. Kellermayr. Somit urteilte das Gericht gegen den 61-jährigen Deutschen: FREISPRUCH!

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mein Mandant wurde von mir in Kooperation mit Kollege Martin Feigl vertreten. Auch Jessica Hamed war mit im Verteidigerteam. Sie hat unseren Mandanten bereits am LG München vertreten. Dort wurde das Verfahren eingestellt.