Strafrecht
Rufen Sie an, bevor es zu spät ist – Ihre Verteidigung beginnt jetzt!
Strafrechtliche Vorwürfe können das ganze Leben auf den Kopf stellen – doch Sie müssen da nicht alleine durch!
Als erfahrene Strafverteidigerin in Wels stehe ich Ihnen zur Seite, wenn es darauf ankommt. Ob Vorladung zur Beschuldigteneinvernahme, Strafanzeige oder ein bevorstehendes Strafverfahren – schnelle, kompetente und diskrete Unterstützung ist jetzt entscheidend. Gemeinsam erarbeiten wir eine Verteidigungsstrategie, die Ihre Rechte schützt und Ihnen die bestmögliche Ausgangslage sichert.
Wann Sie mich brauchen – Ihre Verteidigung beginnt jetzt
Das Strafrecht ist komplex – und wenn Sie betroffen sind, zählt jede Minute. Schnelle, kompetente und diskrete Unterstützung kann den entscheidenden Unterschied machen. Ich stehe Ihnen in folgenden Situationen zur Seite:
Beschuldigteneinvernahme
Untersuchungshaft & Ermittlungsverfahren
Ob Untersuchungshaft, Haftprüfung oder Haftbeschwerde – ich kämpfe für Ihre Freilassung und ein faires Verfahren.
Strafverfahren
Vor Gericht zählt eine starke Verteidigungsstrategie. Ich vertrete Sie professionell und setze mich für Ihre Rechte ein.
Opfervertretung
Sie sind Opfer einer Straftat? Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihr Recht zu erhalten.
Ihre Rechte als Beschuldigter – Schützen Sie sich von Anfang an
Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen? Bleiben Sie ruhig – Sie haben Rechte! Doch diese müssen von Anfang an strategisch genutzt werden, um Nachteile zu vermeiden. Besonders wichtig sind:
Aussageverweigerung
Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht und sprechen Sie mit mir, bevor Sie eine Aussage machen.
Akteneinsicht
Ich fordere als Ihre Verteidigerin die Ermittlungsakte an und analysiere die Beweise gegen Sie – denn nur wer die Fakten kennt, kann eine starke Verteidigung aufbauen.

Ihre Rechte im Strafverfahren – Ich kämpfe für Sie!

Warum Sie mich wählen sollten – Ihre Strafverteidigung in besten Händen
Im Strafrecht geht es oft um alles – und genau deshalb brauchen Sie eine Anwältin, die für Sie kämpft. Mit meiner Spezialisierung auf Strafrecht stehe ich Ihnen mit voller Kompetenz und Entschlossenheit zur Seite.
Persönliche Betreuung
Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.
Schnelle Erreichbarkeit
Im Strafrecht zählt oft jede Minute. Ich bin für Sie da, wenn es darauf ankommt.
Diskretion und Engagement
Ihr Fall wird mit absoluter Vertraulichkeit behandelt. Ich setze mich mit vollem Einsatz für Ihre Rechte und eine bestmögliche Lösung ein.
Ihre Rechte im Strafverfahren – Ich stehe Ihnen zur Seite!
Ein Strafverfahren kann beängstigend und überwältigend sein. Viele Betroffene wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen – aus Unsicherheit, Angst oder Zeitdruck. Doch Sie haben das Recht auf eine starke Verteidigung und eine erfahrene rechtliche Unterstützung. Ich setze mich entschlossen für Ihre Interessen ein und begleite Sie durch jeden Schritt des Verfahrens.
Kontaktieren Sie mich vertraulich und ohne Verpflichtung – gemeinsam finden wir den besten Weg für Sie.
FAQ – Die wichtigsten Fragen im Strafrecht
Viele meiner Mandanten haben ähnliche Fragen, wenn sie mit einem Strafverfahren konfrontiert sind. Hier finden Sie klare Antworten auf die häufigsten Anliegen:
Soll ich mit oder ohne Anwalt zur Polizei/Beschuldigteneinvernahme?
Gehen Sie niemals unvorbereitet zur Polizei!
Als Beschuldigter sollten Sie unbedingt einen Anwalt hinzuziehen. Unbedachte Aussagen können Ihre Lage erheblich verschlechtern. Ich begleite Sie zur Einvernahme und stelle sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Muss ich einer Zeugenladung Folge leisten?
Ja, wenn Sie von der Polizei oder einem Gericht als Zeuge geladen werden, müssen Sie erscheinen. Aber: Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern, wenn Sie sich selbst oder enge Angehörige belasten könnten. In anderen Fällen sind Sie zur Aussage verpflichtet.
Belastet mich mein Schweigen, wenn ich von meinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch mache?
Nein! Ihr Schweigerecht ist ein Grundrecht. Ihr Schweigen darf nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden. Oft ist es klüger, erst nach Akteneinsicht eine Aussage zu machen.
Wann brauche ich einen Strafverteidiger?
Sofort! Sobald Sie eine Vorladung, eine Anklage oder eine Hausdurchsuchung erhalten, sollten Sie mich kontaktieren. Je früher ich eingreife, desto besser können wir Ihre Verteidigung aufbauen.
Was kostet ein Strafverteidiger?
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand und der Komplexität des Falls. In einem Erstgespräch informiere ich Sie transparent über die Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Verfahrenshilfe oder eine Rechtsschutzversicherung greifen.